Jugendpornografische Inhalte: 46 Prozent der Tatverdächtigen sind Jugendliche

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 11.515 Fälle im Zusammenhang mit sogenannten jugendpornografischen Inhalten registriert. Das waren 19,9 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie nie zuvor. Besonders auffällig ist das Alter der erfassten Tatverdächtigen. Von insgesamt 9.967 Personen waren rund 46 Prozent selbst erst zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Damit war fast jede zweite tatverdächtige Person in diesem Deliktsbereich selbst jugendlich. Die Zahl zeigt, wie schnell junge Menschen durch das Speichern oder Weiterleiten entsprechender Bilder in ein strafrechtliches Verfahren geraten können. Häufig geht es um Aufnahmen, die in Beziehungen, im Freundeskreis oder unter Gruppendruck entstanden sind und anschließend über Messenger, Klassenchats oder soziale Netzwerke verbreitet werden.

Eine besorgte Jugendliche hält ihr Smartphone im Schulflur, während zwei weitere Jugendliche im Hintergrund auf ihre Handys schauen.

Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Mehr als 11.500 registrierte Fälle innerhalb eines Jahres

Die Polizei erfasste 2025 insgesamt 11.515 Fälle der Herstellung, Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes jugendpornografischer Inhalte nach § 184c Strafgesetzbuch. Gegenüber den 9.601 Fällen des Vorjahres entspricht das einem Anstieg um 19,9 Prozent.

Auch die Zahl der Tatverdächtigen erhöhte sich deutlich. Insgesamt wurden 9.967 Personen erfasst, 15,4 Prozent mehr als 2024. Allein die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen machte nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention rund 46 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich aus. Damit war fast jede zweite tatverdächtige Person selbst jugendlich.

Diese Angabe bedeutet nicht, dass Jugendliche für 46 Prozent der 11.515 registrierten Fälle verantwortlich waren. Fälle und Tatverdächtige lassen sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht eins zu eins zuordnen. An einem Fall können mehrere Personen beteiligt sein, während eine Person in mehreren Fällen erfasst werden kann. Zudem handelt es sich um Tatverdächtige und nicht um rechtskräftig verurteilte Täterinnen und Täter.


Was „jugendpornografische Inhalte“ bedeutet

Der Begriff stammt aus dem Strafgesetzbuch. Gemeint sind pornografische Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Der Ausdruck sagt zunächst nichts darüber aus, ob eine Aufnahme freiwillig erstellt, heimlich aufgenommen, unter Druck angefertigt oder nachträglich manipuliert wurde.

Das ist für die Einordnung wichtig. Jugendliche können intime Aufnahmen innerhalb einer Beziehung einvernehmlich erstellen und austauschen. Das Strafrecht berücksichtigt diese sexuelle Entwicklung und sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor. Werden solche Bilder jedoch ohne Zustimmung weitergeschickt, in einer Gruppe geteilt, veröffentlicht oder anderen Personen zugänglich gemacht, verändert sich die rechtliche Situation grundlegend.

Die Weitergabe kann für die abgebildete Person einen massiven Kontrollverlust bedeuten. Eine Aufnahme, die ursprünglich für eine einzelne Person bestimmt war, kann innerhalb weniger Minuten kopiert, in Klassenchats verbreitet oder auf andere Plattformen übertragen werden. Selbst gelöschte Nachrichten können zuvor gespeichert oder erneut verschickt worden sein.


Wie Minderjährige selbst zu Tatverdächtigen werden

Drei Jugendliche gehen mit Smartphones in den Händen durch einen dunkel beleuchteten Schulflur.

Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Das Bundeskriminalamt erklärt den hohen Anteil junger Tatverdächtiger unter anderem mit sogenannten „Selbstfilmenden“. Damit sind junge Menschen gemeint, die intime Aufnahmen von sich selbst erstellen oder entsprechende Inhalte erhalten und anschließend weiterleiten. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention waren 2025 rund 46 Prozent aller Tatverdächtigen bei Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Dahinter können sehr unterschiedliche Situationen stehen. Ein Jugendlicher zeigt Freunden ein Bild, das ihm innerhalb einer Beziehung geschickt wurde. Eine Aufnahme wird nach einer Trennung aus Wut weitergegeben. In einer Chatgruppe schicken mehrere Personen einen Inhalt weiter, weil bereits andere mitgemacht haben. Manche Kinder handeln aus Neugier oder zur Belustigung und verstehen nicht, welche Folgen bereits das Speichern oder Weiterleiten haben kann.

Der Begriff „Tatverdächtige“ darf dabei die Perspektive auf die betroffenen Jugendlichen nicht verdecken. Minderjährige können gleichzeitig eine Aufnahme selbst erstellt haben, von anderen unter Druck gesetzt worden sein und anschließend wegen der Weitergabe eines anderen Bildes als tatverdächtig erfasst werden. Die Rollen lassen sich im digitalen Raum nicht immer eindeutig trennen.

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Sie können trotzdem als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik erscheinen. Auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung möglich ist, können sich schulische, familiäre oder jugendhilferechtliche Konsequenzen ergeben.


Warum die Zahlen gestiegen sind

Aus der Statistik lässt sich keine einzelne Ursache für den Anstieg ableiten. Das BKA nennt mehrere Entwicklungen, die dabei eine Rolle spielen können. Smartphones und Messenger ermöglichen es, Bilder innerhalb weniger Sekunden zu erstellen und an große Gruppen weiterzugeben. Gleichzeitig steigt die Zahl der Hinweise durch Plattformen, internationale Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden.

Auch eine höhere Sensibilität und ein verändertes Anzeigeverhalten können dazu beitragen, dass mehr Fälle bekannt werden. Die Statistik bildet lediglich das sogenannte Hellfeld ab. Sie enthält also nur Vorfälle, von denen die Polizei erfahren hat. Wie viele Aufnahmen in privaten Chats, geschlossenen Gruppen oder Direktnachrichten verbreitet werden, ohne dass Erwachsene oder Behörden davon erfahren, ist nicht bekannt.

Das Bundeslagebild des BKA macht zugleich deutlich, dass digitale Tatbegehungsformen insgesamt an Bedeutung gewinnen. Dazu gehören Cybergrooming, Sextortion, Livestreaming und die Verbreitung entsprechender Darstellungen über digitale Plattformen.


KI erleichtert Manipulationen

Künstliche Intelligenz verschärft die Situation zusätzlich. Mit frei zugänglichen Anwendungen lassen sich Bilder verändern, Gesichter in andere Aufnahmen einsetzen oder bekleidete Personen scheinbar entkleiden. Dafür reichen teilweise öffentlich zugängliche Fotos aus sozialen Netzwerken.

Für Jugendliche bedeutet das, dass nicht einmal mehr eine echte intime Aufnahme vorhanden sein muss. Ein normales Profilbild oder Klassenfoto kann verwendet werden, um eine sexualisierte Fälschung zu erstellen. Solche Bilder können anschließend zur Bloßstellung, zum Mobbing oder zur Erpressung eingesetzt werden.

jugendschutz.net konnte zeigen, dass frei verfügbare Generatoren auch Bilder von Minderjährigen sexualisieren können. Für die Betroffenen ist der Schaden real, unabhängig davon, ob die Darstellung echt oder künstlich erzeugt wurde. Sie erleben, dass ein Bild mit ihrem Gesicht verbreitet wird und sie die Kontrolle darüber verlieren.


Was Eltern mit ihren Kindern besprechen sollten

Eine allgemeine Warnung vor Nacktbildern reicht nicht aus. Kinder und Jugendliche müssen wissen, welche konkrete Verantwortung sie tragen, wenn ihnen eine entsprechende Aufnahme zugeschickt wird.

Die wichtigste Regel lautet, dass intime oder sexualisierte Bilder anderer Menschen niemals gezeigt, gespeichert oder weitergeleitet werden dürfen. Das gilt auch, wenn die Aufnahme bereits in einer Gruppe kursiert, angeblich freiwillig entstanden ist oder die abgebildete Person bekannt ist.

Kinder sollten verstehen, dass sie durch eine Weiterleitung nicht lediglich Zuschauer bleiben. Sie tragen dazu bei, dass sich der Kontrollverlust der betroffenen Person fortsetzt. Der Hinweis „Ich habe es doch auch nur geschickt bekommen“ ändert daran nichts.

Ebenso wichtig ist eine verlässliche Zusage der Eltern, dass ein Kind Hilfe bekommt, wenn etwas passiert ist. Wer Angst vor Vorwürfen, Handyentzug oder einer Bestrafung hat, wird einen Vorfall möglicherweise verheimlichen. Gerade bei Erpressung, Gruppendruck oder einer schnellen Verbreitung ist es jedoch entscheidend, frühzeitig Unterstützung zu holen.


Was zu tun ist, wenn ein solches Bild auftaucht

Eltern sollten das Bild nicht weiterleiten, keine zusätzlichen Kopien erstellen und es nicht zur vermeintlichen Beweissicherung an andere Eltern oder Lehrkräfte schicken. Auch Screenshots können problematisch sein, wenn dadurch eine neue Kopie der Aufnahme entsteht.

Statt eigener Ermittlungen sollte zunächst eine spezialisierte Beratungsstelle oder die Polizei kontaktiert werden. Dort kann geklärt werden, wie der Vorfall dokumentiert und der Inhalt rechtssicher gemeldet werden kann. klicksafe empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Aufnahmen nicht eigenständig zu vervielfältigen oder weiterzuverbreiten.

Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen zunächst Schutz, Ruhe und das Gefühl, dass ihnen geglaubt wird. Vorwürfe darüber, warum ein Bild erstellt oder verschickt wurde, helfen in dieser Situation nicht. Die Verantwortung für eine unerlaubte Weitergabe liegt bei den Personen, die das Vertrauen verletzt und die Aufnahme verbreitet haben.

Unterstützung bieten unter anderem das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530, die Nummer gegen Kummer unter 116 111 und die Beratungsplattform Juuuport. Bei einer akuten Bedrohung, Erpressung oder schnellen Verbreitung sollte unmittelbar die Polizei eingeschaltet werden.


Aufklärung muss beginnen, bevor etwas passiert

Dass rund 46 Prozent der Tatverdächtigen zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, bedeutet nicht, dass Jugendliche die Hauptverantwortung für digitale sexualisierte Gewalt tragen. Die Zahl zeigt jedoch, wie dringend konkrete Aufklärung über Einwilligung, Privatsphäre, Gruppendruck und die Folgen des Weiterleitens benötigt wird.

Diese Themen gehören in Familien, Schulen und den Medienunterricht. Kinder müssen wissen, wie sie reagieren können, wenn ein entsprechender Inhalt in einem Klassenchat auftaucht. Schulen benötigen klare Abläufe, damit Lehrkräfte nicht spontan entscheiden müssen, ob sie Bilder sichern, Geräte einziehen oder Eltern informieren.

Gleichzeitig reicht es nicht aus, die Verantwortung allein bei Kindern und Familien abzuladen. Plattformen müssen wirksame Meldesysteme anbieten, die Verbreitung bekannter Inhalte verhindern und Minderjährige besser vor Erpressung, Grooming und KI-basierten Manipulationen schützen. Aufklärung und verbindlicher Schutz müssen parallel entwickelt werden.

Der hohe Anteil jugendlicher Tatverdächtiger sollte als Warnsignal verstanden werden. Junge Menschen bewegen sich in digitalen Räumen, in denen eine impulsive Weiterleitung erhebliche Folgen für Betroffene und Absendende haben kann. Sie brauchen klare Regeln, erreichbare Hilfe und Erwachsene, die frühzeitig mit ihnen über diese Situationen sprechen.


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