Jedes fünfte Kind in 21 Ländern erlebt digital ermöglichten sexuellen Missbrauch im Netz
Mehr als 20 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren haben in 21 untersuchten Ländern innerhalb eines Jahres mindestens eine Form technologiegestützter sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs erlebt. Das entspricht annähernd jedem fünften internetnutzenden Kind in diesen Ländern.
Zu diesem Ergebnis kommt der am 3. September 2026 veröffentlichte UNICEF-Bericht „Through Children’s Eyes: How Digital Technologies Enable Child Sexual Abuse“. Er verbindet repräsentative Befragungsdaten von rund 21.000 jungen Internetnutzerinnen und Internetnutzern mit 100 ausführlichen Interviews mit Menschen, die als Kinder betroffen waren. UNICEF spricht von einer der größten vergleichbaren Datengrundlagen zu diesem Thema. UNICEF-Bericht
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Was „durch Technologie ermöglicht“ bedeutet
Der Bericht untersucht nicht nur Taten, die vollständig online stattfinden. Der Begriff umfasst alle Fälle, in denen digitale Technik sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung ermöglicht, vorbereitet oder verstärkt hat.
Dazu gehören unter anderem:
unaufgefordert zugesandte sexuelle Inhalte,
Aufforderungen zu sexuellen Gesprächen oder Handlungen,
Druck, intime Bilder oder Videos aufzunehmen und zu verschicken,
das Weitergeben solcher Aufnahmen ohne Zustimmung,
Grooming über soziale Netzwerke, Messenger oder Spiele,
sexuelle Erpressung,
Livestreaming von Missbrauch,
die Herstellung manipulierter oder KI-generierter sexualisierter Darstellungen.
UNICEF schätzt, dass mehr als 15 Millionen Kinder unerwünschten sexuellen Inhalten ausgesetzt waren. Rund neun Millionen sollten gegen ihren Willen an sexuellen Gesprächen teilnehmen oder Bilder teilen. Bei etwa vier Millionen wurden sexualisierte Aufnahmen ohne ihre Zustimmung verbreitet. Die Kategorien können sich überschneiden und dürfen daher nicht addiert werden. UNICEF-Pressemitteilung
Eine zusätzliche Auswertung aus neun Ländern der zweiten Untersuchungsphase zeigt eine neue Dimension: Schätzungsweise 1,1 Millionen Kinder berichteten, in KI-generierten sexualisierten Bildern oder Videos dargestellt worden zu sein. Diese Zahl bezieht sich ausdrücklich nur auf neun Länder und ist nicht Teil einer weltweiten Hochrechnung. UNICEF USA
Die Übergriffe passieren in digitalen Alltagsräumen
Fast 60 Prozent der erfassten Erfahrungen fanden auf großen sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten statt. UNICEF nennt Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und WhatsApp. Weitere 14 Prozent ereigneten sich im Umfeld von Onlinespielen.
Dabei geht es nicht allein um einzelne problematische Nutzerinnen und Nutzer. Der Bericht beschreibt, wie bestimmte Funktionen den Missbrauch erleichtern können: private Nachrichten, anonym oder schnell neu erstellte Konten, unzureichende Privatsphäre-Einstellungen und Empfehlungssysteme, die Kinder mit ungeeigneten Inhalten oder Kontakten zusammenbringen.
Die Plattformen sind damit nicht bloß der Ort, an dem Übergriffe sichtbar werden. Ihre Gestaltung kann beeinflussen, wie leicht Täter Kontakt aufnehmen, Vertrauen erschleichen, Kinder isolieren und nach einer Blockierung erneut ansprechen können. UNICEF Schweden
Die Gefahr geht nicht nur von Fremden aus
Eine weitere verbreitete Vorstellung wird durch die Daten infrage gestellt: Der Täter ist keineswegs immer ein unbekannter Erwachsener aus dem Internet.
In 57 Prozent der Fälle war die verantwortliche Person dem Kind bereits bekannt. Genannt werden Gleichaltrige, Freundinnen und Freunde, aktuelle oder frühere Beziehungspartner sowie Familienangehörige. Zugleich hatten 38 Prozent der Betroffenen die Person erstmals online getroffen. In mehr als jedem vierten Fall war die beschuldigte Person selbst minderjährig.
Digitale und analoge Lebenswelten lassen sich deshalb beim Kinderschutz nicht getrennt betrachten. Ein Übergriff kann in der Schule oder einer Beziehung beginnen und online fortgesetzt werden. Umgekehrt kann ein zunächst digitaler Kontakt in Drohungen, Erpressung oder körperlichen Missbrauch übergehen.
Mehr als vier von zehn Betroffenen erzählen niemandem davon
Besonders alarmierend ist die große Lücke zwischen Erleben und Hilfe: Mehr als 40 Prozent der Erfahrungen wurden niemandem anvertraut. Weniger als ein Prozent gelangte zur Polizei, zur Sozialarbeit oder zu einer Hilfe-Hotline.
Bei rund einem Viertel der nicht offengelegten Fälle wussten die Betroffenen nach Angaben von UNICEF nicht, an wen sie sich wenden konnten. Andere fürchteten Schuldzuweisungen, Strafen, den Verlust ihres Smartphones oder die weitere Verbreitung von Bildern.
Scham ist dabei nicht nur eine Folge des Übergriffs. Sie wird gezielt als Druckmittel eingesetzt. Täter drohen beispielsweise damit, Bilder, Chatverläufe oder persönliche Informationen an Eltern, Freunde oder die Schule zu schicken. Je größer die Angst vor der Reaktion der Erwachsenen, desto wirksamer kann diese Erpressung sein.
Deshalb ist eine zentrale Botschaft des Berichts: Die Verantwortung darf nicht den Kindern zugeschoben werden. Ein Kind ist nicht schuld, weil es geantwortet, einer Person vertraut oder ein Bild verschickt hat.
Starker Zusammenhang mit Selbstverletzung und Suizidgedanken
Betroffene Kinder berichteten deutlich häufiger von schweren psychischen Belastungen. In der Auswertung waren Suizidgedanken oder suizidales Verhalten etwa viermal so häufig. Auch Selbstverletzungen wurden viermal häufiger angegeben. Der Anteil der Kinder mit Angstsymptomen lag ungefähr elf Prozentpunkte über dem ihrer nicht betroffenen Altersgruppe. UNICEF Innocenti
Diese Ergebnisse beschreiben starke statistische Zusammenhänge. Sie beweisen nicht, dass das Missbrauchserlebnis allein die jeweilige psychische Belastung verursacht hat. Die Aussagen aus den Tiefeninterviews zeigen jedoch, wie nachhaltig Angst, Scham, Kontrollverlust und soziale Isolation das Leben der Betroffenen beeinträchtigen können – bis hinein in Schule, Beziehungen und Alltag.
Bei akuten Suizidankündigungen, konkreten Plänen oder unmittelbarer Gefahr sollte in Deutschland sofort der Notruf 112 gewählt werden. Bei einer akuten Bedrohung durch eine andere Person ist die Polizei unter 110 erreichbar.
Was UNICEF von Politik und Plattformen verlangt
UNICEF fordert einen grundlegenden Wechsel: Nicht Kinder sollen sich gegen vorhersehbare Risiken verteidigen müssen. Anbieter und staatliche Stellen müssen digitale Räume so gestalten und regulieren, dass diese Risiken möglichst gar nicht erst entstehen.
Zu den Forderungen gehören:
private und altersgerechte Kontoeinstellungen als Standard,
Einschränkungen unerwünschter Kontaktaufnahmen durch Erwachsene,
sicherere Empfehlungs- und Nachrichtensysteme,
wirksamere Erkennung und Meldung von Missbrauch,
leicht erreichbare Beschwerdewege für Kinder,
schnelle Entfernung rechtswidriger Inhalte,
verbindliche Regeln und wirksame Kontrollen für Plattformbetreiber,
Gesetze gegen sexuelle Erpressung und KI-generierte Missbrauchsdarstellungen,
besser ausgestattete Beratungs-, Gesundheits-, Jugendhilfe- und Strafverfolgungsangebote,
Schutzkonzepte in Schulen und anderen Einrichtungen,
Maßnahmen gegen Geschlechternormen, welche die Sexualisierung von Mädchen oder die Stigmatisierung Betroffener begünstigen.
Auch wirtschaftliche Notlagen müssten berücksichtigt werden. Täter können finanzielle Abhängigkeit und fehlende Bildungs- oder Erwerbsmöglichkeiten gezielt für sexuelle Ausbeutung nutzen. UNICEF-Pressemitteilung
Was die Studie aussagt – und was nicht
Für die Einordnung der großen Zahlen sind vier Punkte entscheidend:
Deutschland wurde nicht untersucht. Aus dem Bericht lässt sich daher keine Quote für Deutschland ableiten.
Die Ergebnisse gelten für internetnutzende 12- bis 17-Jährige in den beteiligten Ländern, nicht automatisch für alle dort lebenden Kinder.
Die Daten wurden nicht gleichzeitig erhoben. Die erste Untersuchungsphase fand überwiegend 2020 und 2021 statt, die zweite 2024 und 2025. „Innerhalb eines Jahres“ bezeichnet den jeweiligen Zwölfmonatszeitraum, nach dem die Kinder in der Befragung gefragt wurden.
Die 20 Millionen sind eine aus den repräsentativen Länderbefragungen abgeleitete Schätzung. Es wurden nicht 20 Millionen einzelne Fälle amtlich registriert. Wegen des großen Dunkelfelds könnte das tatsächliche Ausmaß zugleich höher liegen.
Untersucht wurden Äthiopien, Kenia, Mosambik, Namibia, Tansania, Uganda, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Thailand, Vietnam, Brasilien, Kolumbien, die Dominikanische Republik, Mexiko, Armenien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Pakistan. Das Forschungsprojekt „Disrupting Harm“ wird von UNICEF, ECPAT International und INTERPOL gemeinsam umgesetzt. Projektbeschreibung von UNICEF
Wie Erwachsene reagieren sollten
Wenn ein Kind von einem sexuellen Übergriff im Netz erzählt, entscheidet die erste Reaktion mit darüber, ob es weitere Hilfe annimmt.
Hilfreich sind Sätze wie:
„Es ist gut, dass du es mir erzählt hast.“
„Du bist nicht schuld.“
„Ich glaube dir.“
„Wir überlegen gemeinsam, was als Nächstes passiert.“
„Du bekommst keinen Ärger wegen deines Handys oder deiner Nachrichten.“
Erwachsene sollten ruhig zuhören und das Kind nicht mit Detailfragen verhören. Chats, Profilnamen, Nutzernamen und Internetadressen können für Ermittlungen wichtig sein. Bei sexualisierten Bildern oder Videos von Minderjährigen ist jedoch besondere Vorsicht nötig: Solche Dateien nicht weiterleiten, vervielfältigen oder eigenständig herunterladen. Die Polizei empfiehlt, zunächst zu erfragen, wie das Material rechtssicher übergeben beziehungsweise gesichert werden soll. Anschließend können Accounts in Absprache mit der Polizei blockiert und der Plattform gemeldet werden. Polizeiliche Kriminalprävention
Hilfe und Meldestellen in Deutschland
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
116 111, anonym und kostenlos
Montag bis Samstag, 14 bis 20 Uhr; zusätzlich Mail- und Chatberatung
nummergegenkummer.de
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530, anonym und kostenlos
Montag, Mittwoch und Freitag, 9 bis 14 Uhr; Dienstag und Donnerstag, 15 bis 20 Uhr
Das Hilfe-Portal vermittelt außerdem Beratungsstellen vor Ort.
hilfe-portal-missbrauch.de
Internet-Beschwerdestelle
Problematische oder rechtswidrige Internetinhalte können vertraulich und kostenlos gemeldet werden.
internet-beschwerdestelle.de
Polizei
Bei unmittelbarer Gefahr: 110
Ansonsten die örtliche Polizeidienststelle oder die Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes kontaktieren.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Zahlen auf einen Blick
21 untersuchte Länder
rund 21.000 befragte internetnutzende Kinder zwischen 12 und 17 Jahren
100 vertiefende Interviews mit Betroffenen
geschätzt 20 Millionen Betroffene innerhalb eines Jahres
mehr als 15 Millionen mit unerwünschten sexuellen Inhalten konfrontiert
rund neun Millionen zu sexuellen Gesprächen oder Aufnahmen gedrängt
rund vier Millionen von nicht einvernehmlich verbreiteten Aufnahmen betroffen
fast 60 Prozent der Erfahrungen auf großen Social-Media- und Messenger-Plattformen
14 Prozent im Umfeld von Onlinespielen
57 Prozent mit einer bereits bekannten Person
mehr als 40 Prozent erzählten niemandem davon
weniger als ein Prozent wandte sich an Polizei, Sozialarbeit oder eine Hotline