Baden-Württemberg plant Handyverbot für alle Klassen

Baden-Württemberg will die private Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Endgeräten an öffentlichen Schulen landesweit weitgehend untersagen. Die geplante Regelung soll für alle Schularten und alle Klassenstufen gelten, von der ersten Klasse bis zur Oberstufe. Erfasst werden soll der gesamte Zeitraum von der ersten bis zur letzten Unterrichtsstunde, ausdrücklich auch die Pausen.

Damit würde Baden-Württemberg eines der weitgehendsten Handyverbote an deutschen Schulen einführen. Der entscheidende Unterschied zu mehreren anderen Bundesländern liegt darin, dass ältere Schülerinnen und Schüler nicht grundsätzlich ausgenommen werden sollen. Noch handelt es sich allerdings um Eckpunkte des Kultusministeriums. Eine endgültige Regelung liegt nicht vor und einzelne Details können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Schülerinnen und Schüler vor einem historischen Schulgebäude in Freiburg, an dessen Eingang die baden-württembergische Flagge mit dem Landeswappen weht.

Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Was Baden-Württemberg konkret plant

Der Grundsatz des Kultusministeriums lautet „Wenn Schule ist, hat das Handy Pause“. Nach den Eckpunkten, die der Deutschen Presse-Agentur und dem SWR vorliegen, soll die private Nutzung digitaler Endgeräte an allen öffentlichen Schulen untersagt werden. Das betrifft Handys, dürfte nach der bisherigen Systematik des Landes aber auch Smartwatches, Tablets und vergleichbare mobile Geräte umfassen.

Das Mitbringen eines Smartphones soll damit nicht verboten werden. Bereits in seinen bisherigen Informationen zu schulischen Handyregeln weist das Kultusministerium darauf hin, dass ein generelles Mitbringverbot rechtlich nicht möglich sei. Entscheidend ist die Nutzung während des Schultages. Wie die Geräte künftig aufbewahrt werden müssen, ob ausgeschaltet im Rucksack, in einem Spind oder in einer Handygarage, geht aus den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten noch nicht hervor.

Die pädagogische Nutzung bleibt erlaubt. Lehrkräfte können Smartphones oder Tablets also weiterhin gezielt in den Unterricht einbeziehen. Die geplante Regelung richtet sich gegen die private, unbegleitete Nutzung und nicht gegen sinnvoll eingesetzte digitale Medien im Unterricht.


Diese Ausnahmen sind vorgesehen

Das Verbot soll nicht ausnahmslos gelten. Ausgenommen werden sollen nach den bisherigen Berichten Mittagspausen, Heim- und Ausgangszeiten in Internaten sowie außerunterrichtliche und sonstige schulische Veranstaltungen. Auch bei einem wichtigen persönlichen Grund soll die Nutzung möglich bleiben. Genannt werden der spontane Ausfall von Nachmittagsunterricht, eine notwendige Information an die Eltern oder das Prüfen einer Busverbindung.

Weitere Ausnahmen sind für Notfälle und Krisensituationen sowie aus gesundheitlichen Gründen oder zur barrierefreien Teilhabe vorgesehen. Kinder und Jugendliche mit Diabetes sollen beispielsweise weiterhin eine App zur Messung ihres Blutzuckers nutzen können. Auch digitale Sehhilfen bleiben möglich.

Gerade die Ausnahme für Mittagspausen muss im weiteren Verfahren genau formuliert werden. An Ganztagsschulen ist die Mittagspause ein wesentlicher Teil des gemeinsamen Schultages. Wenn dort ohne weitere Begrenzung wieder alle privaten Geräte genutzt werden dürfen, kehren Gruppendruck, Klassenchats, Aufnahmen und problematische Inhalte genau in den Raum zurück, der eigentlich geschützt werden soll. Sinnvolle Ausnahmen brauchen deshalb klare und überprüfbare Grenzen.


Warum die Oberstufe entscheidend ist

Mehrere Bundesländer haben ihre Regeln in den vergangenen Monaten verschärft, setzen aber unterschiedliche Altersgrenzen. Rheinland-Pfalz plant ab dem 1. Februar 2027 ein Verbot der privaten Nutzung während der gesamten Schulzeit bis einschließlich Klasse 10. Sachsen hat seine landesweiten Vorgaben zum Schuljahr 2026/27 bis zur Klassenstufe 8 ausgeweitet. Schleswig-Holstein gibt bis Klasse 9 einen besonders engen Rahmen vor und lässt ab Klasse 10 größere schulische Spielräume zu.

Hessen hat bereits seit dem Schuljahr 2025/26 Smartphone-Schutzzonen an allen öffentlichen Schulen. Die private Nutzung ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Weiterführende Schulen dürfen jedoch definierte Bereiche einrichten, in denen insbesondere Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ihre Geräte privat nutzen können.

Baden-Württemberg will nach den bislang bekannten Eckpunkten auch für die Oberstufe keine allgemeine Ausnahme während des regulären Schultages vorsehen. Das ist wichtig, denn der soziale Druck durch Klassenchats, soziale Medien, heimliche Aufnahmen und die ständige Erreichbarkeit endet nicht mit der zehnten Klasse. Auch ältere Jugendliche brauchen während des Schultages Zeiten, in denen sie nicht reagieren, posten oder kontrollieren müssen, was gerade online passiert.

Die häufig verwendete Bezeichnung als strengstes Handyverbot Deutschlands ist deshalb nachvollziehbar. Präziser ist derzeit jedoch, von einem der weitgehendsten Vorhaben zu sprechen. Hessen verfügt bereits über ein umfassendes gesetzliches Verbot, und die endgültige Ausgestaltung in Baden-Württemberg steht noch aus.


Ein Jugendlicher verstaut sein Smartphone in einem abschließbaren Metallspind, während sich andere Schülerinnen und Schüler im Schulflur unterhalten.

Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Was an den Schulen bereits heute gilt

Baden-Württemberg beginnt bei diesem Thema nicht bei null. Der Landtag hat Ende 2025 die rechtliche Grundlage für verbindliche Regeln an jeder Schule geschaffen. Nach § 23 Absatz 2b des Schulgesetzes müssen die Schulen in ihrer Schulordnung festlegen, wie private digitale Endgeräte genutzt werden dürfen. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 soll jede Schule über eine gültige Regelung verfügen.

Bisher bleibt die konkrete Ausgestaltung weitgehend der einzelnen Schule überlassen. Das Kultusministerium empfiehlt für Grundschulen klare Nutzungsverbote und für weiterführende Schulen einen restriktiven Umgang. Für die Sekundarstufe II und berufliche Schulen können die bestehenden Regeln jedoch weiter gefasst werden. Die neue landesweite Vorgabe würde diese Unterschiede deutlich reduzieren und den Schulen einen verbindlichen gemeinsamen Rahmen geben.

Das entlastet auch Schulleitungen und Lehrkräfte. Solange jede Schule die grundlegende Frage selbst aushandeln muss, entstehen langwierige Diskussionen, unterschiedliche Erwartungen und Konflikte bei der Durchsetzung. Eine landesweite Regel schafft noch keine gute Praxis, gibt Schulen aber den politischen und rechtlichen Rückhalt, den sie für klare Regeln brauchen.

Wir begleiten Schulen seit einem Jahr auf dem Weg zur Smartphonefreiheit und erleben dabei immer wieder, wie aufwendig dieser Prozess ist. Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler müssen über Monate hinweg Regeln entwickeln, diskutieren und Mehrheiten organisieren. Selbst wenn sich eine Schulgemeinschaft grundsätzlich einig ist, dauert es oft sehr lange, bis eine verbindliche und im Alltag tragfähige Lösung steht. Gleichzeitig fehlt den Schulen häufig der klare Rückhalt aus der Politik. Baden-Württemberg geht deshalb einen wichtigen Schritt. Das Land überlässt die grundlegende Entscheidung nicht länger jeder einzelnen Schule, sondern schafft einen gemeinsamen Rahmen, an dem sich alle orientieren können.


Verbote und Medienbildung gehören zusammen

Baden-Württemberg kündigt parallel an, die Medienbildung zu stärken. Medienkompetenz soll bereits in der Grundschule vermittelt werden. An weiterführenden Schulen wird das Fach Informatik und Medienbildung ausgebaut, und soziale Medien sollen auch in anderen Fächern stärker behandelt werden.

Das ist der richtige Ansatz. Ein Smartphoneverbot an Schulen ersetzt weder die Begleitung durch Eltern noch die Auseinandersetzung mit sozialen Medien, Algorithmen, Klassenchats, Cybermobbing oder problematischen Inhalten. Aufklärung allein kann jedoch keinen verlässlichen Schutzraum schaffen, wenn private Smartphones während des gesamten Schultages verfügbar bleiben. Kinder und Jugendliche brauchen beides, klare Grenzen und die Fähigkeit, digitale Angebote zu verstehen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen.


Unsere Einschätzung

Die Richtung des baden-württembergischen Vorhabens ist richtig. Besonders überzeugend sind der landesweit einheitliche Rahmen, die Einbeziehung der Pausen und der Verzicht auf eine pauschale Ausnahme für die Oberstufe. Schule kann nur dann ein verlässlicher Schutzraum sein, wenn die Regeln für alle verständlich sind und nicht bei jedem Alterssprung wieder grundsätzlich infrage gestellt werden.

Entscheidend wird die konkrete Umsetzung. Ausnahmen für medizinische Bedürfnisse, Barrierefreiheit und echte Notfälle sind selbstverständlich notwendig. Allgemein formulierte Ausnahmen für Mittagspausen oder schulische Veranstaltungen dürfen die Regel im Alltag jedoch nicht auflösen. Ebenso muss geklärt werden, wie Geräte aufbewahrt werden, welche Folgen Verstöße haben und wie Lehrkräfte bei der Durchsetzung entlastet werden.

Nach den Sommerferien soll der Entwurf zunächst innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden. Anschließend ist eine Anhörung von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften geplant. Angestrebt wird ein Inkrafttreten zum Schuljahr 2027/28. Bis dahin bleibt es wichtig, genau zwischen den politischen Eckpunkten und der später tatsächlich geltenden Regelung zu unterscheiden.


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Warum Medienkompetenz allein Kinder nicht schützen kann