100 Prozent Sicherheit gibt es nicht. Aber nichts zu tun, ist fahrlässig.
Christoph Hipp
Experte für digitale Sicherheit in Familien
Gastbeitrag von Christoph Hipp
Ich höre diesen Satz regelmäßig auf Elternabenden, in Beratungsgesprächen und nach Vorträgen:
„Das bringt doch sowieso nichts. Die Kinder kommen da eh rein, wenn sie wollen.“
Das stimmt nur zur Hälfte, wird aber fast immer als Begründung genutzt, um gar nichts zu tun.
Das ist ein Fehler.
Bevor ich erkläre, warum, muss ich aber ehrlich sein über das, was Schutzeinstellungen wirklich können und was nicht.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Was Bildschirmzeit wirklich ist: meistens Zeitsteuerung, kein Inhaltsfilter
Das ist der Punkt, der in den meisten Elternratgebern fehlt. Bildschirmzeit, also die eingebaute Kinderschutzfunktion auf dem iPhone, steuert vor allem, wann und wie lange ein Kind sein Gerät nutzt. Sie sperrt das Gerät nachts, setzt Tageslimits für Apps und schränkt ein, was aus dem App Store heruntergeladen werden kann.
Was sie in erster Linie nicht ist, ist ein Inhaltsfilter.
Ein App-Limit von 60 Minuten auf Instagram filtert keinen einzigen Inhalt. Es sperrt nach 60 Minuten die App. Was das Kind in dieser Zeit gesehen hat, ist nicht geprüft oder gefiltert. Und sobald das Kind auf „Verlängerung anfragen“ tippt und ein Elternteil gedankenlos genehmigt, war das Limit ohnehin wirkungslos.
Apple bietet innerhalb der Bildschirmzeit zusätzlich die Einstellung „Websites für Erwachsene beschränken“ an. Sie arbeitet mit automatischen Filtern und kann durch Listen erlaubter oder gesperrter Webseiten ergänzt werden. Was der Filter nicht erkennt oder falsch einordnet, kann trotzdem durchkommen. Problematische Inhalte innerhalb einer grundsätzlich erlaubten Plattform werden dadurch meist ebenfalls nicht erfasst.
Der Browser ist ein Einfallstor, das leicht übersehen wird
Die Webinhaltsbeschränkung von Apple ist nicht ausschließlich auf Safari begrenzt. Sie kann auch in anderen Browsern und Apps wirken. Eltern sollten trotzdem prüfen, ob ungeeignete Seiten in den verwendeten Browsern tatsächlich blockiert werden. Wie zuverlässig der Schutz funktioniert, hängt von der App, der Systemversion und der jeweiligen Konfiguration ab.
Eine weitere Lücke bleibt: App-Limits beziehen sich auf Apps. Wird Instagram oder eine andere Plattform im Browser statt in der App geöffnet, kann die Webversion vom gesetzten App-Limit abweichen oder gar nicht davon erfasst sein.
Das bedeutet, dass ein Kind mit einem Smartphone, auf dem nur Bildschirmzeit-Einstellungen aktiv sind, über den Browser weiterhin auf Inhalte stoßen kann, die durch App-Limits nicht verhindert werden. Bildschirmzeit allein ist deshalb noch kein vollständiger Schutz.
Was bekannte Webseiten filtern kann: der DNS-Filter
Eine zusätzliche Filterung kann eine Ebene tiefer ansetzen, nämlich auf der Netzwerkebene, noch bevor der Browser eine Verbindung aufbaut.
Die Kurzversion lautet: Jedes Mal, wenn ein Gerät eine Webseite aufruft, fragt es im Hintergrund einen Wegweiserdienst, wo diese Seite zu finden ist. Ein DNS-Filter kann bei gesperrten Seiten den Zugriff blockieren, sodass die Seite nicht geladen wird.
Das kann grundsätzlich für Safari, Chrome, Firefox und zahlreiche Apps gelten. Der Filter muss nicht in jeder App einzeln eingestellt werden, weil er auf der Netzwerkebene arbeitet. Trotzdem greift er nicht ausnahmslos überall. Manche Apps nutzen eigene technische Wege, und auch ein VPN kann den Filter umgehen.
Auf Android lässt sich ein DNS-Dienst direkt in den Geräteeinstellungen unter „Privates DNS“ einrichten. Er kann dann auch über das Mobilnetz wirken. Der kostenlose deutsche Dienst JusProgDNS bietet unterschiedliche Schutzstufen und aktuelle Einrichtungsanleitungen unter:
Auf dem iPhone ist die Einrichtung etwas aufwendiger. Eine Möglichkeit ist ein Konfigurationsprofil, das etwa NextDNS systemweit einbindet und sowohl im WLAN als auch über das Mobilnetz wirkt. NextDNS führt auf seiner Webseite durch die Installation:
Wichtig ist dabei, dass die kostenlose Version auf 300.000 DNS-Anfragen pro Monat begrenzt ist. Danach werden die Anfragen bis zum nächsten Monat ohne Filterung beantwortet.
Eltern sollten bei einem externen DNS-Anbieter außerdem kurz prüfen, welche Daten gespeichert werden und welche Protokollierung sich abschalten lässt. Der Anbieter verarbeitet die DNS-Anfragen des Geräts und kann dadurch grundsätzlich erkennen, welche Domains aufgerufen werden. Er sieht normalerweise nicht automatisch die konkrete Unterseite, das einzelne Video oder den Inhalt einer Nachricht.
Was tatsächlich sinnvoll ist
Bildschirmzeit und DNS-Filter ergeben zusammen eine realistische Schutzschicht. Das liegt nicht daran, dass sie gemeinsam einen perfekten Schutz bieten, sondern daran, dass sie unterschiedliche Lücken schließen.
Bildschirmzeit steuert die Nutzungsdauer und den Zugang. Eltern können festlegen, wann das Gerät verwendet werden darf, welche Apps installiert werden können, ob In-App-Käufe möglich sind und mit wem das Kind kommunizieren darf. Das ist sinnvoll und vergleichsweise einfach einzurichten.
Der DNS-Filter kann bekannte Webseiten mit ungeeigneten Inhalten auf Netzwerkebene blockieren, bevor ein Browser sie lädt. Damit ergänzt er den Schutz, den Bildschirmzeit allein bietet.
Wichtig ist jedoch, zu verstehen, was nicht gefiltert wird. Ein DNS-Filter kann eine ganze Pornoseite sperren. Einzelne Videos auf YouTube, Beiträge auf Instagram, Nachrichten auf Discord oder Inhalte innerhalb anderer erreichbarer Plattformen kann er in der Regel nicht erkennen.
Weitere Lücken bleiben ebenfalls bestehen. Ein entschlossenes Kind, das den Bildschirmzeit-Code kennt, kann die Einstellungen abschalten. Ein Kind, das ein VPN installiert, kann den DNS-Filter umgehen. Wird ein zweites Gerät genutzt, besteht dort kein Schutz, solange dieser nicht ebenfalls eingerichtet wurde.
Das ist die Realität jeder Sicherheitslösung.
Warum es trotzdem falsch ist, gar nichts zu tun
Der meistgehörte Einwand lautet: „Es bringt sowieso nichts, weil Kinder da eh reinkommen, wenn sie wollen.“
Der Einwand ist teilweise berechtigt. Ein entschlossener Jugendlicher findet Wege. Das stimmt.
Kinder suchen jedoch nicht immer gezielt nach problematischen Inhalten. Manchmal führt ein Link in einer Gruppe auf eine ungeeignete Seite, eine Werbeanzeige in einem Spiel öffnet sich oder ein Suchergebnis sieht harmloser aus, als es ist.
Gegen einen Teil dieser ungeplanten Kontakte können DNS-Filter helfen. Sie verhindern keine problematischen Inhalte innerhalb jeder Plattform, können aber bekannte ungeeignete Webseiten abfangen, bevor sie sich öffnen.
Wer gar nichts einrichtet, weil Schutz ohnehin nie perfekt ist, lässt vermeidbare Lücken offen. Dann gibt es keine Zeitsteuerung, keine Beschränkung bei In-App-Käufen und keinen zusätzlichen Schutz vor bekannten ungeeigneten Webseiten. Im Vergleich zu einer Schutzschicht, die einen Teil der Risiken abfängt, ist das der schlechtere Ansatz.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Was ich Eltern empfehle
Richtet beides ein: Bildschirmzeit für die Zeitsteuerung und Zugangskontrolle sowie einen passenden Web- oder DNS-Filter als zusätzliche Schutzschicht. Keins von beidem ist perfekt. Zusammen sind sie deutlich mehr als nichts.
Sichert den Bildschirmzeit-Code so, dass nur ihr ihn kennt. Eine Schutzeinstellung, deren Code das Kind kennt, ist keine Schutzeinstellung.
Sprecht außerdem mit eurem Kind darüber, was ihr eingestellt habt und warum. Kinder, die verstehen, warum Grenzen existieren, gehen anders damit um als Kinder, die lediglich auf Sperren stoßen und deren Sinn nicht kennen.
Kurz zusammengefasst
Bildschirmzeit ist in erster Linie eine Zeitsteuerung und Zugangskontrolle. Ein App-Limit filtert keine Inhalte, und die Webversionen von Plattformen können zusätzliche Lücken öffnen.
Ein DNS-Filter kann bekannte ungeeignete Webseiten auf Netzwerkebene blockieren und damit verschiedene Browser und zahlreiche Apps erfassen. Er filtert aber normalerweise keine einzelnen Beiträge, Videos oder Nachrichten innerhalb erlaubter Plattformen und lässt sich technisch umgehen.
100 Prozent Sicherheit gibt es nicht. Aber Zeitsteuerung, ein zusätzlicher Filter und ein offenes Gespräch sind deutlich mehr als nichts.
Über den Autor
Christoph Hipp ist IT-Sicherheitsexperte und berät Familien und Schulen zu digitaler Sicherheit. Weitere Informationen und Beratungsangebote gibt es unter https://hipp-consult.com und auf Instagram unter @hipp_consult.