Expertenkommission: 56 Empfehlungen für Kinder im Netz – viel Analyse, wenig Orientierung

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht. 18 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Medizin, Pädagogik, Recht und Politik haben neun Monate lang beraten und schließlich 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Auf 115 Seiten geht es um Social Media, Smartphones, Gaming, Künstliche Intelligenz, Cybermobbing, sexualisierte Gewalt, Medienbildung und die Frage, wie Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt werden können.

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Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Die Erwartungen an den Bericht waren groß. Viele Eltern hofften auf eine klare Antwort auf eine einfache Frage: Ab welchem Alter sollten Kinder soziale Medien nutzen?

Diese Antwort liefert der Bericht nicht.

Stattdessen beschreibt die Kommission ein komplexes Schutzmodell mit Altersstufen, Plattformpflichten, Altersüberprüfung, Medienbildung und zahlreichen weiteren Maßnahmen. Viele Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Gleichzeitig beantwortet der Bericht viele der Fragen, die Eltern im Alltag tatsächlich beschäftigen, nur unzureichend. Wie sollen Familien Medienkompetenz aufbauen? Ab wann sollten Kinder soziale Medien nutzen? Wer unterstützt Eltern konkret? Und wie sollen die zahlreichen Empfehlungen überhaupt umgesetzt werden? Auf viele dieser Fragen liefert der Bericht keine überzeugenden Antworten.

Dabei erkennt die Kommission viele Probleme an, über die Eltern seit Jahren berichten. Sie beschreibt manipulative Plattformdesigns, problematische Nutzungsmuster, Risiken durch algorithmische Feeds, Cybermobbing, sexualisierte Gewalt, Deepfakes, KI-Chatbots und suchtähnliche Nutzungsformen. Außerdem macht sie deutlich, dass diese Risiken nicht allein auf Eltern oder Kinder abgewälzt werden dürfen, sondern auch Plattformen und Politik Verantwortung tragen.

Das ist ein wichtiger Perspektivwechsel. Trotzdem bleibt nach der Lektüre ein gemischter Eindruck.

Viele Empfehlungen wirken sinnvoll. Andere beschreiben Entwicklungen, die es längst gibt, schon begonnen haben oder in zahlreichen Bundesländern bereits diskutiert werden. Und bei einigen der wichtigsten Fragen bleibt der Bericht erstaunlich offen.

Wir haben den vollständigen Bericht gelesen, alle 56 Empfehlungen ausgewertet und ordnen ein, was sie für Eltern tatsächlich bedeuten.


Auf einen Blick: Das empfiehlt die Expertenkommission

Das soll kommen

✅ Gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren oder ein risikobasiertes Schutzmodell für Social Media

✅ Wirksame Altersüberprüfung für soziale Netzwerke

✅ Altersgerechte Schutzstandards für Jugendliche bis 18 Jahre

✅ Sichere Jugendaccounts mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen

✅ Einschränkungen manipulativer Funktionen wie Empfehlungssysteme und Endlos-Feeds

✅ Regeln für die private Smartphone-Nutzung an Schulen

✅ Ein „KI-Seepferdchen“ und mehr KI-Kompetenz bereits in der Grundschule

✅ Altersgrenze für KI-Companions (KI-Chatbots als Freund oder Vertrauensperson)

✅ Besserer Schutz vor Deepfakes und Deepnudes

✅ Mehr Elternberatung und stärkere Unterstützung von Familien

✅ Medienerziehung ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern

✅ Ausbau von Prävention, Forschung und Hilfsangeboten

Was aus unserer Sicht fehlt

❌ Keine Anhebung der Altersgrenze auf 16 Jahre

❌ Keine klare Orientierung für Eltern, ab wann Social Media wirklich sinnvoll ist

❌ Kein konkreter Zeitplan für den Aufbau von Medienkompetenz

❌ Keine Aussagen dazu, wer Medienkompetenz flächendeckend vermitteln soll

❌ Keine Finanzierung oder Ressourcenplanung für Schulen

❌ Keine konkrete Umsetzungsstrategie für viele der vorgeschlagenen Maßnahmen

❌ Viele Empfehlungen bleiben auf der Ebene von Prüfaufträgen und Strategien


Was ist neu?

Wer die Berichterstattung der vergangenen Tage verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen, der Bericht beschäftige sich fast ausschließlich mit Altersgrenzen für Social Media. Tatsächlich geht er aber deutlich weiter.

Die Kommission schlägt unter anderem eine wirksame Altersüberprüfung für soziale Netzwerke vor, fordert strengere Schutzvorkehrungen für Minderjährige, möchte problematische Plattformmechanismen stärker regulieren und widmet der Künstlichen Intelligenz erstmals einen eigenen Schwerpunkt. Themen wie AI Companions, Deepfakes und Deepnudes spielen ebenso eine Rolle wie Family Influencing oder der Schutz von Kinderfotos im Internet.

Auch das Thema Smartphones an Schulen findet sich wieder. Gleichzeitig fordert die Kommission mehr Medienbildung, mehr Elternberatung, bessere Hilfsangebote und eine stärkere Forschung zu den Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche.

Der Bericht zeigt damit, dass die Diskussion längst nicht mehr nur um Bildschirmzeiten oder einzelne Apps kreist. Digitale Medien werden als Lebensraum verstanden, der gestaltet werden muss.

Genau hier beginnt allerdings auch unsere Kritik.

Der Bericht beschreibt die Probleme häufig sehr präzise. Bei den Lösungen bleibt er dagegen oft allgemein. Viele Empfehlungen fordern mehr Beratung, mehr Prävention, mehr Forschung oder mehr Medienkompetenz. Wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen, wer sie finanziert und wer sie umsetzt, bleibt häufig offen.

Für Eltern entsteht dadurch ein bekanntes Gefühl:

  • Die Probleme sind klar benannt.

  • Die Verantwortung wird auf viele Schultern verteilt.

  • Weiterhin kaum Orientierung für den Familienalltag.


Altersgrenzen: Warum ausgerechnet 13 Jahre?

Die größte Aufmerksamkeit erhält verständlicherweise die Empfehlung zum Mindestalter für soziale Medien.

Die Kommission schlägt zwei mögliche Modelle vor.

Das erste Modell sieht eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien vor. Kinder unter 13 Jahren sollen nur speziell entwickelte und risikoarme Angebote nutzen können. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen zusätzliche Schutzvorkehrungen gelten. Dazu gehören altersgerechte Voreinstellungen, Einschränkungen bestimmter Funktionen und weitere technische Schutzmaßnahmen.

Als Alternative beschreibt die Kommission ein sogenanntes risikobasiertes Modell. Dabei würde nicht eine Plattform insgesamt verboten oder erlaubt, sondern einzelne Funktionen würden abhängig vom Alter freigegeben. Beispielsweise könnten algorithmische Feeds, öffentliche Kommentare, Livestreams oder Fremdkontakte unterschiedlichen Altersstufen unterliegen.

Beide Modelle verfolgen dasselbe Ziel, nämlich Kinder besser zu schützen.

Für Eltern entsteht dadurch allerdings erneut eine komplizierte Situation. Die Familien, mit denen wir Woche für Woche sprechen, wünschen sich im Grunde eine einfache Orientierung. Sie möchten wissen, ab welchem Alter soziale Medien sinnvoll sind und woran sie sich orientieren können. Und vor allem wünschen Sie sich eine Regelung, an die sich alle halten und die so auch durchsetzbar ist.

Eigentlich beschreibt die Kommission selbst, warum Kinder besonderen Schutz benötigen. Sie verweist auf problematische Nutzung, Suchtverhalten, manipulative Designs und psychische Belastungen. Umso überraschender ist, dass sie die bestehende Altersgrenze von 13 Jahren nicht grundsätzlich hinterfragt, sondern vor allem ihre bessere Durchsetzung empfiehlt.

Statt einer klaren Empfehlung präsentiert die Kommission zwei unterschiedliche Modelle.

Wie kommen eigentlich immer alle auf 13 Jahre?

Viele Eltern gehen davon aus, dass diese Altersgrenze wissenschaftlich begründet ist. Tatsächlich stammt sie vor allem aus einem datenschutzrechtlichen Zusammenhang.

Die Zahl 13 ist auch heute schon das Mindestalter für viele der genannten Plattformen, allerdings hält sich niemand daran. Eltern schauen mich auch immer wieder ungläubig an, wenn ich aus den Nutzungsbedingungen von YouTube vorlese und die Plattform laut Betreiber selbst ab 16 gilt. Im Grunde spielt es aktuell für den Jugendschutz auch keine Rolle, weil sowieso alles immer überall leicht zugänglich ist, egal was für ein Altersbegrenzungs-Schild dransteht.

Ein Mindestalter von 13 Jahren findet sich bereits heute in den Nutzungsbedingungen vieler großer Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat. Der Hintergrund liegt unter anderem im US-amerikanischen Datenschutzgesetz COPPA (Children's Online Privacy Protection Act). Dieses Gesetz erschwert Plattformen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Zustimmung der Eltern. Viele Unternehmen haben deshalb bereits vor Jahren ein Mindestalter von 13 Jahren in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen.

Neu wäre mit den Empfehlungen der Kommission deshalb nicht die Altersgrenze selbst. Neu wäre vor allem, dass diese Altersgrenze künftig tatsächlich kontrolliert werden soll. Denn bislang genügt in der Praxis meist die Eingabe eines beliebigen Geburtsdatums.

Aus unserer Sicht beantwortet das jedoch nicht die entscheidende Frage. Die eigentliche Diskussion lautet nicht, welche Altersgrenze Plattformen heute bereits in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nennen. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, welches Alter aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes angemessen ist.

Genau hier bleibt der Bericht überraschend vorsichtig.

In den vergangenen Monaten wurden Altersgrenzen von 14 oder 16 Jahren intensiv diskutiert. Verschiedene Fachgesellschaften und zahlreiche Expertinnen und Experten aus Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie und Psychotherapie sprechen sich seit Längerem für deutlich spätere Zugänge oder zumindest wesentlich strengere Schutzstandards aus.

Die Kommission entscheidet sich dagegen bewusst, die bestehende Grenze von 13 Jahren nicht anzuheben. Sie setzt stattdessen auf bessere Alterskontrollen und zusätzliche Schutzmaßnahmen bis zum 18. Lebensjahr.

Das dürfte aber viele Eltern unzufrieden zurücklassen. Denn wer heute entscheiden muss, ob das eigene Kind mit 12, 13 oder 14 Jahren Instagram, TikTok oder Snapchat nutzen sollte, erhält weiterhin keine einfache Antwort. Und auch hier fehlt die verbindliche Lösung, die für alle Kinder gilt. Ohne diese wird es für Eltern kaum umsetzbar sein, wann welche Plattform Einzug ins Leben der Kinder erhält. Sei es über das eigene Gerät, oder sonst eben über Klassenkameraden, deren Eltern “locker” sind, Vereinskameraden, Nachbarn, usw.


Medienkompetenz: Ein richtiges Ziel, aber ohne Plan

Kaum ein Begriff taucht im Bericht so häufig auf wie Medienkompetenz.

  • Kinder sollen Medienkompetenz erwerben.

  • Jugendliche sollen digitale Kompetenzen entwickeln.

  • Schulen sollen Medienbildung stärken.

  • Eltern sollen unterstützt werden.

Grundsätzlich ist daran nichts auszusetzen. Natürlich brauchen Kinder Medienkompetenz. Sie müssen lernen, wie Algorithmen funktionieren, wie Desinformation entsteht, wie KI Inhalte erzeugt oder warum soziale Medien so viel Aufmerksamkeit binden.

Die entscheidende Frage lautet jedoch: Wer soll das alles vermitteln?

An vielen Stellen bleibt der Bericht erstaunlich allgemein. Er fordert mehr Medienbildung, nennt aber kaum konkrete Zuständigkeiten. Es gibt keinen Zeitplan, keine verbindlichen Unterrichtsanteile, keine Aussagen zur Finanzierung und keine Antwort darauf, wer die vielen zusätzlichen Inhalte künftig vermitteln soll.

Dabei stehen Schulen bereits heute unter erheblichem Druck. Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall und immer neue gesellschaftliche Aufgaben prägen den Alltag vieler Schulen. Neben Lesen, Schreiben, Mathematik, Demokratiebildung, Inklusion, Berufsorientierung oder Gesundheitsförderung soll nun auch Medienkompetenz noch stärker ausgebaut werden.

Der Bericht beschreibt zwar, was vermittelt werden soll. Er beschreibt jedoch kaum, wie dies flächendeckend gelingen kann. Genau deshalb bleibt Medienkompetenz für viele Eltern ein Begriff, der zwar richtig klingt, aber wenig Orientierung bietet.

Aus unserer Sicht braucht es mehr als die Forderung nach Medienkompetenz. Es braucht verbindliche Konzepte, ausreichend Zeit im Stundenplan, qualifizierte Lehrkräfte und eine Finanzierung, die diesen Anspruch überhaupt möglich macht. Sonst besteht die Gefahr, dass Medienkompetenz erneut zu einem politischen Schlagwort wird, auf das sich alle einigen können, ohne dass sich im Schulalltag spürbar etwas verändert. Abgesehen davon, dass es Jahre dauern wird, flächendeckende Maßnahmen aufzubauen. Damit schützen wir die aktuelle Generation nicht.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Medienkompetenz kann Kinder und Jugendliche stärken. Sie ersetzt aber keinen wirksamen Kinder- und Jugendschutz.

Auch im Straßenverkehr setzen wir nicht ausschließlich auf Verkehrserziehung. Kinder lernen Verkehrsregeln, gleichzeitig gibt es Tempolimits, Zebrastreifen, Ampeln und Anschnallpflichten. Schutz und Kompetenz gehören zusammen.

Genau deshalb halten wir es für problematisch, wenn Medienkompetenz immer wieder als zentrale Antwort auf Risiken digitaler Plattformen genannt wird. Kinder sollten lernen, mit digitalen Medien umzugehen. Gleichzeitig brauchen sie altersgerechte Schutzräume und Plattformen, die nicht auf maximale Aufmerksamkeit und möglichst lange Nutzungszeiten ausgelegt sind.


Medienerziehung gesetzlich verankern – aber wie soll das funktionieren?

Eine der ungewöhnlichsten Empfehlungen betrifft die Rolle der Eltern. Die Kommission schlägt vor, die Verantwortung der Eltern für die digitale Erziehung ihrer Kinder ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Bundesfamilienministerin Karin Prien hat bereits signalisiert, dass sie dieser Empfehlung grundsätzlich offen gegenübersteht.

Die Idee wirft jedoch viele Fragen auf. Eltern tragen bereits heute die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Eine zusätzliche Formulierung im Bürgerlichen Gesetzbuch verändert den Familienalltag zunächst nicht.

Vor allem bleibt völlig offen, wie eine solche Regelung überhaupt umgesetzt werden soll.

  • Wie sollen Eltern die notwendige Medienkompetenz erwerben?

  • Wer vermittelt sie? Gibt es verpflichtende Elternkurse?

  • Soll sie über Kitas, Schulen oder Kinderärzte vermittelt werden?

  • Werden Eltern regelmäßig informiert oder fortgebildet?

  • Und wie sollen gerade diejenigen Familien erreicht werden, die Unterstützung am dringendsten benötigen?

Der Bericht gibt darauf keine konkreten Antworten.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem. Bei Kindern gibt es mit der Schule einen Ort, an dem nahezu alle erreicht werden können. Dort lassen sich Unterrichtsinhalte verbindlich vermitteln. Für Eltern gibt es einen solchen gemeinsamen Raum nicht.

Einige besuchen Elternabende, andere lesen Ratgeber oder informieren sich selbst. Viele werden jedoch gar nicht erreicht. Genau deshalb ist unklar, wie eine gesetzlich verankerte Medienerziehung in der Praxis überhaupt Wirkung entfalten soll.

Noch grundsätzlicher stellt sich die Frage, wie eine solche Verpflichtung überprüft werden könnte. Wer entscheidet, ob Eltern ihrer Verantwortung ausreichend nachkommen? Nach welchen Maßstäben? Welche Folgen hätte es, wenn sie es nicht tun? Der Bericht bleibt auch hier eine Antwort schuldig.

Aus unserer Sicht entsteht dadurch der Eindruck, dass Verantwortung erneut vor allem auf Familien übertragen wird, ohne gleichzeitig zu erklären, wie sie dabei konkret unterstützt werden sollen. Gerade weil die Kommission an anderer Stelle selbst feststellt, dass strukturelle Risiken nicht auf Eltern und Kinder abgewälzt werden dürfen, wirkt diese Empfehlung widersprüchlich.

Eltern tragen selbstverständlich Verantwortung für die Medienerziehung ihrer Kinder. Aber sie brauchen dafür verlässliche Unterstützung, leicht zugängliche Bildungsangebote und klare gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Eine gesetzliche Formulierung allein wird diese Herausforderungen kaum lösen.


Smartphones an Schulen

Die Kommission empfiehlt, die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen zu regeln. Diese Empfehlung dürfte auf breite Zustimmung stoßen. Gleichzeitig ist sie keine große Überraschung. Tatsächlich haben viele Bundesländer und Schulen diesen Weg in den vergangenen zwei Jahren bereits eingeschlagen.

Immer mehr Schulen entwickeln Konzepte für smartphonefreie Unterrichtszeiten oder vollständig smartphonefreie Schulgelände. Der Bericht greift diese Entwicklung auf, geht aber kaum darüber hinaus.

Für Eltern ist das dennoch eine wichtige Botschaft. Noch vor wenigen Jahren galt ein Smartphone-Verbot an Schulen vielerorts als kaum durchsetzbar. Heute diskutieren Schulen nicht mehr darüber, ob Regeln notwendig sind, sondern wie sie aussehen sollten.

Aus unserer Erfahrung an vielen Schulen zeigt sich dabei immer wieder ein ähnliches Bild.

  • Smartphones beeinflussen den Schulalltag längst nicht nur während des Unterrichts.

  • Konflikte aus Klassenchats werden in die Schule getragen.

  • TikTok-Challenges verbreiten sich innerhalb weniger Stunden.

  • Snapchat-Gruppen sorgen für Streit.

  • KI-generierte Bilder werden verschickt.

  • Cybermobbing endet nicht am Schultor.

Deshalb greifen viele Schulen inzwischen zu klareren Regeln. Der Bericht bestätigt diese Entwicklung, neue Antworten liefert er an dieser Stelle allerdings kaum.


KI wird vom Zukunftsthema zum Kinderschutzthema

Während Smartphones und soziale Medien seit Jahren diskutiert werden, nimmt die Kommission erstmals Künstliche Intelligenz ausführlich in den Blick. Das ist konsequent. Denn innerhalb weniger Monate haben KI-Anwendungen den Alltag vieler Kinder und Jugendlicher erreicht. Die Kommission schlägt deshalb unter anderem ein sogenanntes KI-Seepferdchen vor.

Gemeint ist damit ein altersgerechter Einstieg in den Umgang mit Künstlicher Intelligenz bereits in der Grundschule. Kinder sollen früh lernen, was KI eigentlich ist, wie sie funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken mit ihr verbunden sind.

Die Idee erinnert bewusst an das bekannte Schwimmabzeichen. Bevor Kinder allein ins tiefe Wasser gehen, sollen sie grundlegende Fähigkeiten erwerben. Ein ähnliches Prinzip soll künftig für KI gelten. Darüber hinaus fordert die Kommission mehr sogenannte AI Literacy, also Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Ein weiterer Schwerpunkt sind sogenannte AI Companions. Gemeint sind KI-Chatbots, die ausdrücklich als Freund, Freundin oder Vertrauensperson auftreten. Genau diese emotionale Bindung wird als besonderes Risiko für Kinder eingestuft. Die Kommission sieht hier erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche und empfiehlt deshalb eine Altersgrenze als Sofortmaßnahme.

Auch Deepfakes und Deepnudes spielen im Bericht eine wichtige Rolle. Die Kommission fordert bessere rechtliche Möglichkeiten und stärkere Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch solcher Anwendungen.

Aus unserer Sicht gehören diese Empfehlungen zu den stärksten Teilen des gesamten Berichts.

Während viele politische Diskussionen noch immer fast ausschließlich um Social Media kreisen, erkennt die Kommission an, dass Künstliche Intelligenz den digitalen Alltag von Kindern bereits grundlegend verändert.


Plattformen und Altersüberprüfung

Als Nächstes geht es um die Verantwortung der Plattformen selbst. Die Kommission macht deutlich, dass Kinder und Jugendliche nicht allein durch Aufklärung geschützt werden können. Auch die Gestaltung digitaler Angebote spielt eine entscheidende Rolle.

Deshalb fordert sie unter anderem sichere Voreinstellungen für Minderjährige, mehr Kontrolle über algorithmische Empfehlungssysteme, Einschränkungen manipulativer Designs und eine wirksame Altersüberprüfung.

Gerade die Altersüberprüfung dürfte in den kommenden Monaten intensiv diskutiert werden. Kritiker argumentieren häufig, Altersgrenzen seien ohnehin nicht kontrollierbar. Die Kommission widerspricht dieser Einschätzung.

Sie fordert ausdrücklich datenschutzgerechte Verfahren zur Altersbestimmung. Dabei geht es nicht darum, dass sich künftig jeder Nutzer mit seinem Personalausweis oder Klarnamen anmelden muss. Vielmehr sollen technische Verfahren entwickelt oder eingesetzt werden, die zuverlässig bestätigen können, ob eine Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat, ohne unnötig viele persönliche Daten an die Plattform zu übermitteln.

Technisch ist das grundsätzlich möglich. Die eigentliche Herausforderung liegt weniger in der Technik als in der politischen Umsetzung.

Solange Plattformen nicht verpflichtet werden, solche Systeme tatsächlich einzusetzen, bleibt die Altersgrenze von 13 Jahren in vielen Fällen weiterhin nur ein Eintrag in den Nutzungsbedingungen.


Die vollständigen 56 Empfehlungen der Expertenkommission

Die Empfehlungen verteilen sich auf mehrere Themenbereiche. Einige richten sich an Familien, andere an Schulen, Plattformen oder den Gesetzgeber.

Wichtig: Die 56 Empfehlungen sind keine neuen Gesetze. Es handelt sich zunächst um Vorschläge einer unabhängigen Expertenkommission. Ob daraus konkrete Regelungen entstehen, entscheiden Politik und Gesetzgeber in den kommenden Monaten und Jahren.

Hier die Übersicht:

Familie und frühe Kindheit

1. Nationale Informationskampagne „Wir für unsere Kinder“ starten

2. Familien vor Geburt und in den ersten Lebensmonaten verlässlich beraten und unterstützen

3. Anlaufstellen für Angebote der Medienkompetenzförderung vor Ort ausbauen, stärken und auffindbar machen

4. Eltern und Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen im Netz sensibilisieren

5. Inklusive Elternberatung und Elternbildung gestalten

6. Austausch zu Medienerziehung unter Eltern ermöglichen

7. Elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen

8. Medienpädagogik in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der frühen Bildung verankern

9. Medienpädagogik in Studium und Ausbildung verpflichtend etablieren

10. Digitale Bildung in der Grundschule stärken

11. Selbstregulationsfähigkeiten von Kindern stärken

12. KI-Seepferdchen einführen

13. Algorithmen- und KI-Kompetenz fördern

Schule und Bildung

14. Medienpädagogische Ansprechpersonen an Schulen qualifizieren

15. Peer-to-Peer-Programme stärken

16. Private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln

17. Medienbildung und Prävention von Anfang an stärken

18. Analoge Freizeitangebote fördern

19. Medienbildung und Demokratiebildung verzahnen

20. Safer Spaces für junge Menschen schaffen

21. Medienkompetenzangebote bündeln

22. Medienkompetenzförderung stärken

23. Schulsozialarbeit ausbauen

24. Umgang mit Alterskennzeichen flexibilisieren

Prävention, Gesundheit und Hilfe

25. Präventionssystem entwickeln

26. Standards bei Verhaltenssüchten einführen

27. Präventionsmaßnahmen gegen exzessive Nutzung ausweiten

28. Medienerziehung und Gesundheit zusammen denken

29. Hilfsangebote stärken

30. Niedrigschwellige medizinische und psychologische Hilfe schaffen

31. Digitale Polizeiarbeit stärken

32. Kinderonlinewache einrichten

33. Darstellungen sexualisierter Gewalt konsequent bekämpfen

34. Digitale Sexualdelikte durch Scheinkindoperationen bekämpfen

35. Einheitliche Kriterien und Datenaustausch entwickeln

Plattformen und Social Media

36. Risiko- und designorientiert regulieren

37. Sichere und altersgerechte Jugendaccounts durchsetzen

38. Datenschutzgerechte Altersbestimmung verbindlich regeln

39. Mehr Nutzerkontrolle über Empfehlungssysteme schaffen

40. Schutzlücken im Digital Services Act schließen

41. Warnhinweise beim Hochladen von Kinderfotos einführen

42. Verantwortungsbewusster Umgang öffentlicher Einrichtungen mit Kinderbildern

43. Kinder- und Family-Influencing regulieren

Künstliche Intelligenz

44. KI-Risiken im Jugendschutzrecht berücksichtigen

45. Schutz vor Deepfakes und Deepnudes verbessern

46. Altersgrenze für AI Companions einführen

47. Kindgerechte Online-Angebote ausbauen

48. Kindgerechte KI in Europa entwickeln

49. Siegel für kindersichere KI schaffen

Forschung und Umsetzung

50. Europäische Plattform- und Dateninfrastrukturen fördern

51. DSA-Haftung wissenschaftlich prüfen

52. Forschung zur Medienaneignung fördern

53. Forschungsoffensive zu Social Media und KI starten

54. Kinder- und Jugendbeteiligung stärken

55. Dauerhaftes Expertengremium etablieren

56. Umsetzungsstrategie entwickeln


Was bedeutet der Bericht jetzt konkret für Eltern?

Auch wenn die Empfehlungen der Expertenkommission derzeit noch keine Gesetze sind, geben sie einen guten Eindruck davon, in welche Richtung sich die politische Debatte entwickeln könnte. Für Eltern ergeben sich daraus vor allem fünf Erkenntnisse.

1. Es gibt weiterhin keine gesetzliche Altersgrenze für Social Media

Auch nach der Veröffentlichung des Berichts bleibt es dabei, dass Eltern selbst entscheiden müssen, wann ihr Kind Instagram, TikTok, Snapchat oder andere soziale Netzwerke nutzen darf.

Die Kommission empfiehlt zwar ein Modell mit einer Altersgrenze von 13 Jahren oder alternativ ein risikobasiertes Schutzmodell. Eine gesetzliche Regelung existiert bislang jedoch nicht.

2. Die 13 Jahre sind keine neue Altersgrenze

Viele Berichte vermitteln derzeit den Eindruck, die Expertenkommission habe erstmals eine Altersgrenze von 13 Jahren vorgeschlagen. Das stimmt so nicht.

Ein Mindestalter von 13 Jahren findet sich bereits seit vielen Jahren in den Nutzungsbedingungen großer Plattformen. Hintergrund ist unter anderem das US-amerikanische Datenschutzgesetz COPPA (Children's Online Privacy Protection Act). Es erschwert Plattformen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Zustimmung der Eltern. Viele Anbieter haben deshalb ein Mindestalter von 13 Jahren in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen.

Neu wäre vor allem, dass diese Altersgrenze künftig tatsächlich kontrolliert werden soll. Aus unserer Sicht beantwortet das jedoch nicht die entscheidende Frage, ob Kinder bereits mit 13 Jahren Zugang zu sozialen Medien haben sollten.

3. Die Diskussion über ein Mindestalter von 16 Jahren ist nicht beendet

Die Kommission spricht sich bewusst nicht für eine Anhebung auf 14 oder 16 Jahre aus. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Fachleute aus Medizin, Psychologie und Psychotherapie, die deutlich höhere Altersgrenzen oder wesentlich strengere Schutzvorkehrungen empfehlen.

Auch repräsentative Umfragen zeigen seit Monaten, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung (85%, Quelle: ifo Institut) klare Altersgrenzen für soziale Medien befürwortet. Mit der Veröffentlichung des Berichts dürfte diese Debatte deshalb eher an Fahrt gewinnen als beendet sein.

4. Schulen werden ihre Smartphone-Regeln weiterentwickeln

Viele Schulen beschäftigen sich bereits heute mit smartphonefreien Unterrichtszeiten oder vollständig smartphonefreien Schulgeländen. Die Empfehlungen der Kommission dürften diese Entwicklung weiter verstärken.

Für Eltern bedeutet das, dass in den kommenden Jahren wahrscheinlich noch mehr Schulen verbindliche Regeln für Smartphones einführen werden.

5. KI wird den Kinder- und Jugendschutz grundlegend verändern

Während sich die öffentliche Diskussion bislang vor allem um Social Media drehte, macht der Bericht deutlich, dass Künstliche Intelligenz zu einem der wichtigsten Themen der kommenden Jahre werden wird.

AI Companions, Deepfakes, Deepnudes und KI-generierte Inhalte werden den Alltag von Kindern zunehmend prägen.

Eltern werden sich deshalb künftig nicht nur mit TikTok oder Instagram beschäftigen müssen, sondern auch mit neuen KI-Anwendungen.


Was passiert jetzt?

Der Bericht ist zunächst nur eine Empfehlung. Jetzt beginnt die politische Arbeit.

Bundesfamilienministerin Karin Prien will prüfen, welche Empfehlungen umgesetzt werden können. Für einige Vorschläge wären Änderungen auf Bundesebene notwendig, andere betreffen die Länder oder sogar die Europäische Union. Ob und wann einzelne Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden, ist derzeit noch offen.


Fazit

Die Expertenkommission legt den bislang wohl umfassendsten Bericht zum digitalen Kinder- und Jugendschutz in Deutschland vor. Sie beschreibt die Herausforderungen durch soziale Medien, algorithmische Plattformen und Künstliche Intelligenz differenziert und macht deutlich, dass die Verantwortung nicht allein bei Familien liegen darf. Dass Plattformen, Politik und staatliche Institutionen stärker in die Pflicht genommen werden sollen, ist ein wichtiger Schritt.

Gleichzeitig dürfte der Bericht viele Eltern unzufrieden zurücklassen. Nach neun Monaten Arbeit und 56 Empfehlungen fehlt ausgerechnet bei der Frage, die Familien am häufigsten stellen, eine klare neue Orientierung. Statt einer eindeutigen Empfehlung bleibt es bei einem komplexen Modell aus einer Altersgrenze von 13 Jahren oder einem risikobasierten Ansatz mit unterschiedlichen Schutzstufen. Neu ist dabei vor allem die Forderung nach einer wirksamen Altersüberprüfung. Die grundsätzliche Frage, ob 13 Jahre aus entwicklungspsychologischer, medizinischer oder pädagogischer Sicht tatsächlich das richtige Alter für soziale Medien sind, beantwortet der Bericht nicht.

Hinzu kommt, dass viele Empfehlungen zwar sinnvolle Ziele formulieren, ihre Umsetzung aber offenlassen. Mehr Medienkompetenz, mehr Prävention und mehr Unterstützung für Eltern sind wichtige Forderungen. Wie diese Angebote flächendeckend aufgebaut, finanziert und dauerhaft umgesetzt werden sollen, bleibt an vielen Stellen unklar. Gerade beim Thema Medienkompetenz fehlt ein konkreter Fahrplan. Dabei würde es Jahre dauern, entsprechende Strukturen bundesweit aufzubauen. Für die Kinder, die heute mit sozialen Medien und KI aufwachsen, kommt diese Unterstützung möglicherweise zu spät.

Der Bericht ist deshalb kein großer Wurf, aber auch keine vertane Chance. Er verschiebt die Debatte in die richtige Richtung, indem er Plattformdesign, Altersüberprüfung, KI und psychische Gesundheit stärker in den Mittelpunkt rückt. Gleichzeitig bleibt er dort überraschend vorsichtig, wo Eltern vor allem Klarheit erwarten.

Für uns bleibt deshalb eine zentrale Erkenntnis: Kinder brauchen Aufklärung und Medienkompetenz. Sie brauchen aber genauso klare Schutzräume, wirksame und durchsetzbare Altersgrenzen sowie digitale Angebote, die sich an ihrer Entwicklung orientieren und nicht an möglichst langer Nutzungsdauer. Aufklärung und Schutz sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen.

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Verbraucherzentrale: Social-Media-Plattformen schützen Kinder nicht ausreichend