Verbraucherzentrale: Social-Media-Plattformen schützen Kinder nicht ausreichend

Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube stehen erneut in der Kritik. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommt zu dem Ergebnis, dass die großen Plattformen Minderjährige nicht ausreichend schützen und die Vorgaben des europäischen Digital Services Act (DSA) nur unzureichend umsetzen.

Für die Untersuchung legte der vzbv Testkonten für fiktive 13-jährige Nutzerinnen und Nutzer an. Zwischen März und Juni 2026 wurden Registrierung, Standardeinstellungen und zentrale Funktionen der Plattformen analysiert.

Zählmarke

Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)

Schutzfunktionen lassen sich leicht umgehen

Alle untersuchten Plattformen bieten zwar spezielle Konten oder Schutzfunktionen für Kinder und Jugendliche an. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus.

Viele Einstellungen können von Minderjährigen selbst verändert oder umgangen werden. Teilweise bleiben Profile trotz Jugendschutzmodus auffindbar. Auch Kontaktmöglichkeiten zu Fremden sind in einigen Fällen weiterhin vorhanden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin ein erhöhtes Risiko für Grooming, Belästigung und sexualisierte Gewalt.


Alterskontrollen praktisch wirkungslos

Besonders kritisch fällt die Bewertung der Alterskontrollen aus.

Zwar verlangen alle Plattformen bei der Registrierung die Angabe eines Geburtsdatums. Im Test fand jedoch bei keinem der untersuchten Dienste eine tatsächliche Überprüfung des Alters statt.

Damit bleibt eine der zentralen Schutzmaßnahmen weitgehend auf Vertrauensbasis aufgebaut.


Endlosfeeds und Autoplay fördern lange Nutzung

Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung sind die Empfehlungsalgorithmen der Plattformen.

Nach Angaben des vzbv setzen alle untersuchten Dienste auf personalisierte Feeds, automatische Wiedergaben und ähnliche Mechanismen, die Nutzer möglichst lange auf der Plattform halten sollen. Alternativen ohne personalisierte Empfehlungen existieren teilweise zwar, seien aber oft schwer auffindbar oder nicht dauerhaft als Standard festlegbar.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisiert, dass die Geschäftsmodelle vieler Plattformen darauf ausgerichtet seien, Minderjährige möglichst lange online zu halten. Funktionen wie endloses Scrollen könnten aus ihrer Sicht suchtfördernd wirken.


Werbung für Kinder bleibt ein Problem

Neben den bekannten Diskussionen über Endlosfeeds, Autoplay und Datenschutz sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband auch bei Werbung erheblichen Handlungsbedarf.

Der Digital Services Act verbietet personalisierte Werbung für Minderjährige auf Basis von Profiling ausdrücklich. Dennoch wurden den fiktiven 13-jährigen Testkonten im Rahmen der Untersuchung weiterhin Werbeanzeigen ausgespielt. Nach Einschätzung des vzbv bleibt dabei oft unklar, auf welcher Grundlage diese Werbung ausgewählt wird und welche Datenverarbeitungen im Hintergrund stattfinden.

Kritisiert wird außerdem die zunehmende Vermischung von Unterhaltung und Werbung. Insbesondere bei Influencer-Inhalten sei für Kinder und Jugendliche häufig nur schwer erkennbar, ob es sich um persönliche Empfehlungen oder um kommerzielle Inhalte handelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier die Gefahr, dass junge Nutzer Werbung nicht mehr eindeutig als solche erkennen können.

Smartphone mit Warnhinweis zum unzureichenden Jugendschutz auf Social-Media-Plattformen, umgeben von Symbolen großer Netzwerke und einer Jugendlichen in einer digitalen Umgebung.

Bild generiert mit Hilfe von KI (Gemini/Google)

Snapchat besonders bei Standortfreigaben in der Kritik

Auch der Umgang mit persönlichen Daten wurde untersucht.

Laut Bericht fordern mehrere Plattformen junge Nutzer wiederholt dazu auf, Kontakte aus dem Telefonbuch freizugeben oder Standortdaten zu teilen. Besonders Snapchat wird vorgeworfen, Nutzer durch auffällige Hinweise und wiederkehrende Nachfragen zu einer möglichst umfassenden Standortfreigabe zu bewegen.

Gerade bei Kindern und Jugendlichen stellt sich dabei die Frage, ob sie die Tragweite solcher Freigaben überhaupt vollständig überblicken können.


Nicht nur Snapchat: Auch TikTok und YouTube stehen in der Kritik

Während Snapchat insbesondere wegen seiner Standortfreigaben kritisiert wird, nennt die Untersuchung auch bei anderen Plattformen konkrete Defizite.

Bei TikTok bemängelt der vzbv unter anderem den Umgang mit problematischen Inhalten. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer gelingt es der Plattform nicht immer zuverlässig, jugendgefährdende Inhalte zu erkennen oder zu entfernen. Zudem werden die Regeln und Entscheidungen der Plattform für Nutzer häufig als wenig transparent beschrieben.

Auch YouTube steht in der Kritik. Dort soll der sogenannte eingeschränkte Modus, der sensible oder potenziell problematische Inhalte herausfiltern soll, bei den untersuchten Testkonten teilweise nicht standardmäßig aktiviert gewesen sein, obwohl die Accounts als 13-jährige Nutzer angelegt wurden.

Die Untersuchung zeigt damit, dass die Probleme nicht auf einzelne Plattformen beschränkt sind, sondern sich über nahezu alle großen sozialen Netzwerke hinweg finden lassen.


Verbraucherzentrale fordert konsequente Durchsetzung des DSA

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nicht nur strengere Vorgaben für die Plattformen, sondern auch eine deutlich konsequentere Durchsetzung der bestehenden Regeln.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, betonte, dass der Digital Services Act bereits heute umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten bietet. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich.

Aus Sicht des vzbv liegt das Problem deshalb nicht nur in den Regeln selbst, sondern auch in deren Durchsetzung. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Behörden und Aufsichtsstellen bislang zu zurückhaltend gegen Verstöße großer Plattformen vorgehen.

Die zentrale Botschaft der Untersuchung lautet deshalb nicht, dass neue Gesetze allein die Lösung sind. Vielmehr müsse sich zeigen, ob die bestehenden Vorschriften tatsächlich angewendet und Verstöße spürbar sanktioniert werden.


Keine Forderung nach einem Verbot

Bemerkenswert ist, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband kein pauschales Social-Media-Verbot fordert.

Stattdessen fordert die Organisation eine konsequentere Umsetzung bestehender Regeln. Aus Sicht des vzbv sollten Funktionen wie Endlosscrollen oder automatische Wiedergaben standardmäßig deaktiviert sein. Zudem müsse die Europäische Kommission die Vorgaben des Digital Services Act präzisieren und Schlupflöcher schließen.


Was Eltern daraus mitnehmen können

Die Untersuchung bestätigt vieles von dem, was Eltern, Lehrkräfte und Fachleute seit Jahren beobachten.

Kinder und Jugendliche bewegen sich in digitalen Umgebungen, die nicht in erster Linie für ihr Wohlbefinden entwickelt wurden. Die Plattformen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Schutzfunktionen existieren zwar, ihre Wirksamkeit ist jedoch oft begrenzt.

Deshalb greift die Debatte um Medienkompetenz allein zu kurz. Kinder brauchen Aufklärung und Begleitung. Gleichzeitig müssen digitale Angebote so gestaltet werden, dass sie Kinder nicht systematisch benachteiligen oder gefährden.

Der aktuelle Bericht der Verbraucherzentrale zeigt, dass hier weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht.


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