Frankreichs Social-Media-Verbot ist vorerst gescheitert
Frankreich wollte zum 1. September 2026 ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren einführen. Das Parlament hatte das Gesetz beschlossen, Plattformen sollten Alterskontrollen einführen und bestehende Konten Minderjähriger nach einer Übergangsfrist schließen. Diese Regeln werden vorerst nicht in Kraft treten. Der französische Verfassungsrat hat den zentralen Teil des Gesetzes am 14. August 2026 gestoppt.
Damit ist auch unser bisheriger Artikel in einem entscheidenden Punkt überholt. Frankreich hat das Social-Media-Verbot zwar parlamentarisch beschlossen, doch nach der Entscheidung des Verfassungsrats wurde das Gesetz ohne diese Regelung verkündet.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Warum das Verbot gestoppt wurde
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Der Verfassungsrat bestreitet nicht, dass Kinder im digitalen Raum besser geschützt werden müssen. Er beanstandet die konkrete Ausgestaltung. Die Definition sozialer Netzwerke war so weit gefasst, dass sehr unterschiedliche Dienste unter das pauschale Verbot gefallen wären. Das Gesetz unterschied zu wenig danach, welche Funktionen ein Angebot hat, welche Risiken damit verbunden sind und ob ein Dienst speziell für Minderjährige geeignet gestaltet wurde.
Hinzu kam, dass Eltern keine Möglichkeit erhalten sollten, ihrem Kind im Einzelfall den Zugang zu einem geeigneten Angebot zu erlauben. Nach Auffassung des Gerichts griff die Regelung damit unverhältnismäßig in die Kommunikationsfreiheit und das Recht auf Privatleben ein.
Auch die geplante Alterskontrolle war nicht ausreichend abgesichert. Ein wirksames Mindestalter braucht eine verlässliche Prüfung. Gleichzeitig darf diese Prüfung nicht dazu führen, dass Kinder und Erwachsene für jede Plattform Ausweisdaten, biometrische Merkmale oder weitere sensible Informationen preisgeben müssen. Das Gesetz ließ wichtige Fragen zum Datenschutz und zur konkreten technischen Umsetzung offen.
Das Ziel bleibt richtig, das Gesetz war nicht präzise genug
Die Entscheidung wird teilweise als Niederlage für den digitalen Kinderschutz dargestellt. So einfach ist es nicht. Ein Social-Media-Verbot kann nur funktionieren, wenn klar definiert ist, welche Dienste und Funktionen erfasst werden, wie das Alter datensparsam geprüft wird und welche Ausnahmen vertretbar sind. Werden diese Fragen nicht sauber beantwortet, kann ein Gesetz vor Gericht scheitern, bevor es ein einziges Kind schützt.
Das spricht nicht gegen verbindliche Altersgrenzen. Es zeigt, wie sorgfältig sie vorbereitet werden müssen. Kinder brauchen Aufklärung und Begleitung. Gleichzeitig brauchen sie Regeln, die Plattformen wirksam verpflichten und einer rechtlichen Prüfung standhalten. Beides muss parallel geschehen.
Smartphones werden an französischen Gymnasien trotzdem verboten
Ein anderer Teil des Gesetzes wurde bestätigt. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt das Verbot der Smartphone-Nutzung auch an französischen Lycées, die ungefähr der gymnasialen Oberstufe entsprechen. An Grundschulen und Collèges bestehen bereits entsprechende Regeln.
Die konkrete Umsetzung regelt die jeweilige Schule. Bei Verstößen können Geräte nach Maßgabe der Schulordnung eingezogen werden. Frankreich schafft damit einen verbindlicheren Rahmen für smartphonefreie Schulen, obwohl das geplante Social-Media-Verbot vorerst gescheitert ist.
Frankreich will einen neuen Anlauf nehmen
Die französische Regierung hält am Ziel eines besseren Schutzes fest. Sie will die Hinweise des Verfassungsrats berücksichtigen und einen neuen rechtlichen Rahmen entwickeln. Entscheidend wird sein, Plattformen und Funktionen genauer zu unterscheiden, die Alterskontrolle datensparsam zu regeln und die Verhältnismäßigkeit besser abzusichern.
Frankreich hat damit keine endgültige Absage an ein Social-Media-Mindestalter erhalten. Der erste Entwurf war jedoch juristisch nicht tragfähig genug. Für Deutschland und andere europäische Staaten ist das eine wichtige Warnung. Politische Entschlossenheit allein reicht nicht. Ein wirksames Gesetz muss so präzise sein, dass es Kinder tatsächlich schützt und vor Gericht Bestand hat.
Quellen
Französischer Verfassungsrat, Entscheidung vom 14. August 2026: https://www.conseil-constitutionnel.fr/decision/2026/2026911DC.htm
Französische Regierung zum Smartphone-Verbot an Lycées: https://www.info.gouv.fr/actualite/interdiction-des-telephones-portables-au-lycee-ce-que-dit-la-loi