KI-Nacktbilder in der Schule: Schüler suspendiert

KI

An einer Schule in der Steiermark ist erstmals ein Schüler suspendiert worden, weil er Fotos von Mitschülerinnen gemacht und daraus mithilfe einer KI sexualisierte Bilder erstellt haben soll. Der Fall wurde von ORF Steiermark berichtet und von der Bildungsdirektion bestätigt.

Möglich gemacht worden sein soll die Manipulation unter anderem durch „Grok“, die KI von X. Solche Tools können reale Fotos so verändern, dass Kleidung digital entfernt oder Körper künstlich sexualisiert dargestellt werden. Wir haben berichtet: Link.

Was nach technischer Spielerei klingt, ist in Wahrheit eine massive Grenzverletzung.

Metaphorische Darstellung von KI-Bildmanipulation an Schulen: Ein Handy auf einem Tisch zeigt ein Porträtfoto, das durch digitale Effekte und einen Zensurbalken verzerrt wird.

Bild generiert mit Hilfe von KI (Gemini, Google)

Zählmarke

Strafrechtlich relevant ab 14 Jahren

Der Grazer Medienanwalt Stefan Schoeller stellte klar, dass das geltende Recht auch bei KI generierten Inhalten greift. Entscheidend sei nicht, ob ein Bild „echt“ ist, sondern ob eine Person eindeutig erkennbar bleibt.

Sobald individualisierbare Merkmale vorhanden sind, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Strafrechtlich relevant wird ein solcher Fall spätestens dann, wenn die manipulierten Bilder an mehr als zehn weitere Personen weitergeleitet werden, etwa über WhatsApp Gruppen. In Österreich sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig.

Zusätzlich drohen zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen. Die Praxis zeigt allerdings, dass es oft schwierig ist, Inhalte von internationalen Plattformen vollständig entfernen zu lassen.

Der Schüler wird begleitet

Die Bildungsdirektion betont, dass der suspendierte Schüler psychologisch und sozialpädagogisch begleitet wird. Ziel sei es, ihm die Tragweite seines Handelns bewusst zu machen.

Gleichzeitig kündigte die Behörde an, KI Schulungen für Schulleitungen und Lehrkräfte auszubauen. Das Thema Künstliche Intelligenz soll intensiver mit Schülern, Eltern und Lehrern bearbeitet werden.

Warum tun Jugendliche so etwas?

Der Fall wirft eine zentrale Frage auf: Warum kommt ein Jugendlicher auf die Idee, Mitschülerinnen digital zu entkleiden?

Ein wichtiger Faktor ist die Depersonalisierung. Wenn eine KI das Bild erzeugt, entsteht bei manchen Jugendlichen das Gefühl, sie hätten nur ein Tool benutzt. Sie erleben sich nicht als Täter, sondern als Nutzer eines Programms. Dadurch fühlt sich die Tat weniger real an.

Hinzu kommt Gruppendruck. In Klassenchats geht es häufig um Aufmerksamkeit und Status. Wer besonders provokanten Content teilt, erhält Reaktionen und Anerkennung. Das kann eine Dynamik auslösen, die Grenzen schnell verschiebt.

Gleichzeitig fehlt oft die unmittelbare emotionale Rückmeldung. Wer ein manipuliertes Bild verschickt, sieht keine Tränen, keine Angst, keine Verzweiflung. Der Bildschirm schafft Distanz. Diese Empathie Lücke senkt die Hemmschwelle erheblich.

Nudification ist kein Hackerwissen

Viele Eltern glauben, solche Manipulationen erforderten technisches Spezialwissen. Tatsächlich sind sogenannte Nudify Apps oder Telegram Bots extrem niedrigschwellig.

Ein normales Porträtfoto aus Social Media oder aus dem Klassenchat reicht aus. Die KI erstellt innerhalb weniger Sekunden ein sexualisiertes Bild.

Das eigentliche Problem ist jedoch die Dauerhaftigkeit. Ist ein solches Bild einmal im Umlauf, lässt es sich kaum vollständig löschen. Selbst wenn der Urheber suspendiert wird, können Kopien auf Geräten, Servern oder in Clouds weiterexistieren. Die Dynamik ähnelt der von Revenge Porn.

Für betroffene Mädchen bedeutet das häufig anhaltende Unsicherheit und sozialen Druck.

Rechtliche Einordnung in Österreich und Deutschland

Der Fall zeigt deutlich, dass bestehende Gesetze auch bei KI generierten Inhalten greifen.

In Österreich sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Sobald manipulierte Bilder verbreitet werden, kann das strafrechtlich relevant sein.

In Deutschland regelt § 184k StGB das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Aufnahmen des Intimbereichs. Zusätzlich schützt das Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG vor Bearbeitung und Verbreitung ohne Einwilligung.

Entscheidend ist die Erkennbarkeit der Person. Auch wenn das Bild technisch manipuliert ist, bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung bestehen.

Was Eltern tun können, wenn ihr Kind betroffen ist

Wenn das eigene Kind Opfer geworden ist, zählt zunächst strukturiertes Handeln.

Beweise sichern. Screenshots mit Zeitstempel, Chatverlauf und beteiligten Accounts erstellen, bevor Inhalte gelöscht werden.

Psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen. In Österreich bietet Rat auf Draht Hilfe an. In Deutschland ist die Nummer gegen Kummer eine wichtige Anlaufstelle.

Und besonders wichtig: Keine Schuldzuweisungen gegenüber dem eigenen Kind. Die Verantwortung liegt bei der Person, die das Bild manipuliert oder verbreitet hat.

Gesprächsimpulse für Zuhause

Solche Vorfälle sollten Anlass für Gespräche sein.

Ein gemeinsamer Privatsphäre Check kann helfen:

  • Profile auf privat stellen

  • Freundeslisten prüfen

  • ältere Fotos durchgehen

Ein einfacher Merksatz kann Orientierung geben: Erstelle oder verschicke kein Bild, das du nicht auch deiner Großmutter zeigen würdest.

Kinder sollten wissen, dass digitale Entkleidung keine Mutprobe ist, sondern eine schwerwiegende Grenzverletzung mit realen Folgen.

Warum dieser Fall mehr ist als ein Einzelfall

Digitale Gewalt verändert sich. Mit KI wird sie schneller, einfacher und massenhafter.

Was früher ein heimliches Foto war, ist heute eine automatisierte Manipulation in Sekunden. Die technische Hürde sinkt, die möglichen Schäden steigen.

Der Fall aus der Steiermark ist deshalb mehr als eine lokale Nachricht. Er ist ein Warnsignal. Nicht nur für Schulen, sondern für Eltern, Politik und Plattformbetreiber.

Prävention darf sich nicht allein auf Medienkompetenz beschränken. Es braucht klare Regeln, strukturelle Schutzmaßnahmen und eine gesellschaftliche Debatte darüber, warum solche Tools überhaupt frei zugänglich sind.


Berichterstattung zum Fall

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