Thüringen verschärft Handyregeln an weiterführenden Schulen

Für die Klassen 5 bis 9 sollen Smartphones, Tablets und Smartwatches im Schulalltag klare Grenzen bekommen. Was die neuen Vorgaben für Familien bedeuten und worüber Schulen noch selbst entscheiden.

Schülerinnen und Schüler nutzen Smartphones im Schulalltag. Bild generiert mit Hilfe von KI.

Bild generiert mit Hilfe von KI

Private Smartphones, Tablets und Smartwatches sollen an weiterführenden Schulen in Thüringen künftig strenger geregelt werden. Bildungsminister Christian Tischner hat den Schulen einen landeseinheitlichen Rahmen für ihre Haus- und Nutzungsordnungen vorgegeben. Besonders klare Grenzen sind für die Klassen 5 bis 9 vorgesehen.

Für ältere Schülerinnen und Schüler können Schulen Ausnahmen ermöglichen, etwa in Freistunden oder bei schulischen Projekten. Die konkreten Regeln legt jede Schule selbst fest. Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind über die Schulkonferenz daran beteiligt. Was die Vorgaben im Alltag bedeuten, hängt deshalb auch davon ab, wie jede Schule sie in ihrer Hausordnung umsetzt.

Was für die Klassen 5 bis 9 gelten soll

In den Klassen 5 bis 9 soll die private Nutzung der Geräte im Schulalltag grundsätzlich untersagt sein. Das betrifft Smartphones, Tablets und Smartwatches. Die Regeln sollen nicht nur den Unterricht, sondern auch die Pausen umfassen. Ein Gerät dabeizuhaben und es privat zu nutzen, sind dabei verschiedene Dinge. Wie die Geräte während des Schultags aufbewahrt werden sollen, muss die Schule in ihren konkreten Regeln erklären.

Das heißt nicht, dass digitale Geräte an der Schule grundsätzlich nichts zu suchen haben. Lehrkräfte können sie gezielt für den Unterricht erlauben, etwa für Recherche oder Präsentationen. Auch im inklusiven Unterricht können Geräte helfen, zum Beispiel beim Vorlesen, Übersetzen oder Diktieren. Solche Ausnahmen dienen einem schulischen Zweck und bedeuten keine allgemeine Freigabe zur privaten Nutzung.

Ab Klasse 10 sind schulische Ausnahmen möglich

Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 dürfen Schulen festlegen, ob private Geräte außerhalb des Unterrichts genutzt werden können. Denkbar sind bestimmte Zeiten oder Bereiche, etwa Freistunden. Auch an berufsbildenden Schulen können solche Regeln gelten. Ob eine Schule diese Möglichkeiten nutzt und wie weit sie reichen, entscheidet sie selbst. Die Nutzung ist also nicht automatisch erlaubt, nur weil ein Kind die zehnte Klasse besucht.

Das Gesetz regelt die Nutzung schon heute

Die neuen Vorgaben setzen auf einer bestehenden Regelung auf. Nach § 30 Absatz 3a des Thüringer Schulgesetzes dürfen Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte in der Schule nur verwenden, wenn die Schule oder pädagogische Fachkräfte dies gestatten. Die Schule kann außerdem bestimmen, welche Programme oder Anwendungen genutzt werden dürfen. Bei unzulässiger Nutzung kann ein Gerät vorübergehend einbehalten werden.

Die Ministeriumsvorgaben konkretisieren, wie weiterführende Schulen diese Regeln in ihren Haus- oder Nutzungsordnungen festhalten sollen. Nach Angaben des MDR sollen die Schulen im Schuljahr 2026/27 an der Umsetzung arbeiten. Verbindlich werden sollen die Regeln ab dem Schuljahr 2027/28. Bis dahin können sich schulische Regelungen noch unterscheiden. Eltern sollten deshalb die jeweils gültige Hausordnung ihrer Schule heranziehen, statt von einer bereits überall identischen Praxis auszugehen.

Was Eltern jetzt tun können

Wenn dein Kind eine weiterführende Schule in Thüringen besucht, lohnt es sich, die aktuelle Hausordnung anzuschauen und nachzufragen, wann die Schule ihre Regeln überarbeitet. Hilfreich ist zu klären, welche Geräte und Situationen gemeint sind, wie Geräte während des Tages aufbewahrt werden, welche Ausnahmen gelten und welche Folgen Regelverstöße haben. Bei einer Smartwatch kann zum Beispiel wichtig sein, ob Nachrichten, Anrufe oder andere Funktionen während des Schultags genutzt werden dürfen.

Auch die Erreichbarkeit lässt sich gemeinsam besprechen. Wenn sich der Stundenplan ändert oder etwas Unvorhergesehenes passiert, sollte klar sein, ob das Kind das Sekretariat, eine Lehrkraft oder eine andere vereinbarte Anlaufstelle nutzen kann. Eltern können ihre Telefonnummern aktuell halten und mit ihrem Kind einen einfachen Ablauf für solche Situationen vereinbaren. Für begründete Ausnahmen und Notfälle sieht der Rahmen Möglichkeiten vor. Wie diese im Alltag geregelt werden, muss die jeweilige Schule konkretisieren. Bei individuellen Unterstützungsbedarfen lohnt es sich, frühzeitig mit der Schule zu sprechen, damit notwendige Hilfen verlässlich organisiert sind.

Die Vorgaben betreffen die private Nutzung in der Schule. Sie bedeuten nicht automatisch, dass Kinder ihre Geräte zu Hause lassen müssen. Entscheidend ist, was die Schule für den Aufenthalt auf dem Schulgelände festlegt. Familien können die Veränderung zum Anlass nehmen, mit ihrem Kind über Ablenkung, Erreichbarkeit und einen fairen Umgang mit den Regeln zu sprechen.

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