Bildschirmzeit kommt in die U10. Warum das erst der Anfang sein darf
Die neue U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren nimmt künftig ausdrücklich auch den digitalen Medienkonsum in den Blick. Das ist ein wichtiger Schritt. Medienzeit fordert allerdings schon seit Langem, Bildschirmzeit standardisiert in alle U-Untersuchungen ab der U7 oder U8 aufzunehmen und die Angaben anonymisiert auszuwerten. Dann hätten wir sofort belastbare Daten über Altersgruppen, Regionen und Entwicklungen hinweg. Mit diesen Zahlen gäbe es auch für die Politik keine Ausreden mehr, notwendige Schutzmaßnahmen weiter aufzuschieben.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Die neue U10 schließt eine große Vorsorgelücke
Zwischen der U9 rund um den fünften Geburtstag und der Jugenduntersuchung J1 im Alter von zwölf bis 14 Jahren liegt bislang eine lange Zeit ohne reguläre Früherkennungsuntersuchung. Ausgerechnet in diesen Jahren verändern sich der Alltag und die Mediennutzung von Kindern erheblich. Das erste eigene Smartphone kommt hinzu, Klassenchats werden wichtiger und digitale Spiele, YouTube sowie soziale Netzwerke nehmen mehr Raum ein.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat deshalb am 20. August 2026 die Einführung einer neuen U10 als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Sie richtet sich an Kinder zwischen neun und zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen Ernährung, Bewegung, Gewicht, schulische Entwicklung, psychisches Wohlbefinden und digitaler Medienkonsum.
Vorgesehen sind eine ärztliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, eine Entwicklungsbeurteilung und eine Beratung. Zusätzlich sollen Eltern vor dem Termin den wissenschaftlich geprüften KIDSCREEN-Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität ausfüllen. Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam mit dem Kind besprochen. Bei Auffälligkeiten können Kinderärztinnen und Kinderärzte beraten und weitere Unterstützung empfehlen.
Was beim Medienkonsum besprochen werden kann
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Bei dem Gespräch sollte es nicht allein um eine möglichst niedrige Zahl an Minuten gehen. Entscheidend ist auch, was ein Kind am Bildschirm macht und welche Auswirkungen die Nutzung auf seinen Alltag hat. Ein Videoanruf mit den Großeltern ist anders zu bewerten als eine Stunde mit endlosen Kurzvideos. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Medien Schlaf, Bewegung, Lernen, Freundschaften oder Familienzeit verdrängen.
Auch Kontrollverlust, heftige Konflikte beim Ausschalten, Cybermobbing und der Kontakt mit ungeeigneten Inhalten können Hinweise auf eine belastende Nutzung sein. Die U10 bietet die Gelegenheit, solche Entwicklungen früh anzusprechen, bevor sie sich weiter verfestigen. Das Gespräch sollte offen und ohne Schuldzuweisungen geführt werden. Eltern helfen ihrem Kind und der Praxis am meisten, wenn sie die tatsächliche Nutzung möglichst ehrlich schildern.
Medienzeit fordert die Erfassung seit Langem
Medienzeit fordert bereits seit Langem, Bildschirmzeit und digitale Mediennutzung in die U-Untersuchungen aufzunehmen. Kinderärztinnen und Kinderärzte erreichen nahezu alle Familien und erleben in ihren Praxen täglich, wie eng Mediennutzung mit Schlaf, Konzentration, Bewegung, Sprache, psychischem Wohlbefinden und familiären Konflikten verbunden sein kann.
Eine standardisierte Erfassung über die gesamte Kindheit hinweg könnte innerhalb kurzer Zeit eine Datenbasis schaffen, die bisher fehlt. Wir könnten erkennen, wie sich Mediennutzung in verschiedenen Altersgruppen entwickelt, wann besonders starke Veränderungen auftreten und ob sich Unterschiede zwischen Regionen oder sozialen Gruppen zeigen. Diese Daten könnten außerdem mit gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen Beobachtungen in Beziehung gesetzt werden.
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Solange diese Zahlen fehlen, lässt sich politisches Handeln immer wieder mit angeblich unklarer Datenlage vertagen. Würden die Angaben regelmäßig, einheitlich und anonymisiert erhoben und wissenschaftlich ausgewertet, wäre diese Ausrede kaum noch haltbar. Probleme könnten früher erkannt, Präventionsangebote gezielter geplant und politische Maßnahmen anschließend überprüft werden.
Die Umsetzung ist rechtlich und organisatorisch anspruchsvoll. Angaben aus Vorsorgeuntersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den strengen Vorgaben des Datenschutzes. Für eine übergreifende wissenschaftliche Auswertung braucht es deshalb eine klare gesetzliche Grundlage oder passende Einwilligungsverfahren, ein verbindliches Datenschutzkonzept und eine sichere Pseudonymisierung oder Anonymisierung. Hinzu kommen technische Schnittstellen, über die Daten aus unterschiedlichen Praxissoftwaresystemen einheitlich und geschützt übermittelt werden können. Dass diese Voraussetzungen geschaffen werden müssen, ist jedoch kein Argument gegen die Erhebung. Es ist eine Aufgabe für Gesundheitspolitik, Forschung, Selbstverwaltung und Softwareanbieter.
Die U10 allein liefert noch keine bundesweiten Daten
Die neue U10 erfüllt diese Forderung allerdings noch nicht vollständig. Der digitale Medienkonsum wird zwar Bestandteil der Untersuchung und in der Praxis dokumentiert. Der Beschluss sieht nach dem derzeit veröffentlichten Stand jedoch keine zentrale anonymisierte Auswertung der Angaben zur Bildschirmzeit vor. Aus den einzelnen Gesprächen entsteht deshalb nicht automatisch eine bundesweite Statistik.
Hinzu kommt, dass die Erhebung nur zu einem Zeitpunkt im Alter zwischen neun und zehn Jahren erfolgt. Sie zeigt nicht, wie sich die Nutzung vom Kleinkindalter bis zur Pubertät verändert. Gerade diese Entwicklung wäre wichtig, weil digitale Gewohnheiten deutlich früher beginnen und sich das Nutzungsverhalten mit dem ersten eigenen Gerät häufig stark verändert.
Die U10 ist deshalb ein richtiger Anfang. Der nächste Schritt muss sein, digitale Mediennutzung altersgerecht in allen U-Untersuchungen und auch in der J1 zu erfassen. Dafür braucht es einheitliche Fragen, datenschutzgerechte Verfahren und eine unabhängige wissenschaftliche Auswertung.
Wann können Familien die neue U10 nutzen?
Die Untersuchung kann noch nicht sofort in jeder Praxis als Kassenleistung angeboten werden. Zunächst prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss. Wenn es keine Einwände gibt, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Danach muss die Vergütung der ärztlichen Leistung geregelt werden. Außerdem soll das bisher für die U1 bis U9 verwendete Gelbe Heft nach dem neuen Beschluss ausdrücklich um die U10 erweitert werden. Auch die Dokumentation der J1 soll künftig dort integriert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss die neuen Unterlagen und den Fragebogen noch bereitstellen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird die Umsetzung deshalb noch einige Monate dauern.
Einige Krankenkassen bieten bereits zusätzliche Untersuchungen unter den Bezeichnungen U10 oder U11 an. Deren Alterszuordnung und Leistungsumfang können von der nun beschlossenen regulären U10 abweichen. Eltern sollten deshalb bei ihrer Krankenkasse oder Kinderarztpraxis nachfragen, welches Angebot aktuell gilt.
Ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen
Dass digitaler Medienkonsum ausdrücklich in einer regulären Vorsorgeuntersuchung vorkommt, ist ein wichtiges Signal. Das Thema wird damit dort verankert, wo gesundheitliche und entwicklungsbezogene Veränderungen früh erkannt werden können. Familien erhalten einen zusätzlichen Anlass, offen über Mediengewohnheiten und mögliche Belastungen zu sprechen.
Politisch darf es bei diesem einen Termin jedoch nicht bleiben. Deutschland braucht verlässliche Daten über die Mediennutzung von Kindern über alle Altersstufen hinweg. Wenn Bildschirmzeit standardisiert in sämtliche U-Untersuchungen aufgenommen und anonymisiert ausgewertet wird, können Entwicklungen nicht länger übersehen oder kleingeredet werden. Dann liegen die Zahlen auf dem Tisch, und es gibt keine Ausreden mehr, Schutz, Prävention und klare Regeln weiter aufzuschieben.