Social Media ab 13? Was die Expertenkommission wirklich empfiehlt
Heute, am 11. September 2026, hat die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihren Abschlussbericht vorgelegt. Fast ein Jahr lang haben 18 Expertinnen und Experten aus Bereichen wie Medizin, Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft, Kriminologie und Bildungsforschung untersucht, wie Kinder und Jugendliche in einer zunehmend digitalen Lebenswelt besser geschützt werden können. Mit dem Abschlussbericht endet das Mandat der Kommission. Er bündelt die wissenschaftliche Bestandsaufnahme, 56 konkrete Handlungsempfehlungen, Ergebnisse aus sechs Expertenhearings, die strategische Vorausschau sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. BMBFSFJ
In den ersten Meldungen über den Bericht steht vor allem eine Zahl im Mittelpunkt. 13 Jahre. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien hält eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien grundsätzlich für den richtigen Weg. Der Bericht selbst ist an dieser Stelle allerdings differenzierter, als es manche Schlagzeilen vermuten lassen. Die Expertenkommission stellt zwei verschiedene Modelle zur Diskussion und legt sich ausdrücklich nicht ausschließlich auf eine pauschale Altersgrenze von 13 Jahren fest.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Das Wichtigste in Kürze
Die Expertenkommission hat insgesamt 56 Empfehlungen für einen neuen digitalen Kinder- und Jugendschutz vorgelegt.
Für Social Media werden zwei mögliche Modelle vorgeschlagen. Variante eins sieht eigene Social-Media-Accounts grundsätzlich ab 13 Jahren vor, verbunden mit wirksamer Altersprüfung und weiteren Schutzstufen bis 18. Variante zwei verzichtet auf eine einheitliche Grenze und beschränkt besonders riskante Plattformen und Funktionen abhängig von ihrem Gefährdungspotenzial.
Minderjährigen-Accounts sollen unter anderem keine algorithmisch personalisierten Feeds und keine personalisierte Werbung angezeigt werden. Endlos-Feeds, Auto-Play und weitere suchtverstärkende Funktionen sollen ausgeschlossen werden.
Alterskontrollen sollen verbindlich, wirksam und gleichzeitig datenschutzfreundlich werden. Plattformen sollen möglichst nur erfahren, ob eine bestimmte Altersgrenze erreicht wurde.
An Grundschulen und bis einschließlich Klasse 7 soll die private Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht, bei außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt werden. Ab Klasse 8 sollen Schulen verbindliche Nutzungskonzepte entwickeln.
Beratung zu Mediennutzung, problematischem Mediengebrauch und Suchtgefahren soll verbindlicher Bestandteil kinderärztlicher Vorsorge und der Schuleingangsuntersuchungen werden.
Vorgeschlagen wird eine bundesweite Kinderonlinewache, über die Minderjährige einfach und kindgerecht Straftaten und problematische Erfahrungen melden können.
Der Begriff der digitalen Vernachlässigung soll Eingang in das Familienrecht finden.
Deepfakes und Deepnudes sollen stärker bekämpft und KI-Risiken ausdrücklich im Jugendschutzrecht berücksichtigt werden.
Für sogenannte AI Companions schlägt die Kommission als Sofortmaßnahme ebenfalls eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren vor.
In der Grundschule soll ein verpflichtendes „KI-Seepferdchen“ ein grundlegendes Verständnis für Möglichkeiten und Risiken künstlicher Intelligenz vermitteln.
Social Media ab 13 ist nur eine von zwei vorgeschlagenen Varianten
Das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt für die aktuelle Berichterstattung.
Die Empfehlung 36 trägt bereits im Titel den Hinweis auf „zwei Alternativen“. Die erste Variante sieht für die eigenständige Nutzung eigener Social-Media-Accounts eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren vor. Diese müsste mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Kinder unter 13 Jahren soll nach diesem Modell ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten. Zugänglich bleiben könnten dann nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote. Für Jugendliche zwischen 13 und 16 sowie zwischen 16 und 18 Jahren sollen unterschiedliche Schutzstufen gelten. Riskante Funktionen wären standardmäßig deaktiviert.
Die zweite Variante verzichtet ausdrücklich auf eine einheitliche Altersgrenze. Stattdessen würde geprüft, welche Risiken von einem bestimmten Dienst oder einer bestimmten Funktion ausgehen. Algorithmische Feeds, offene Kontaktmöglichkeiten, Livestreams oder andere besonders risikoreiche Funktionen könnten dann abhängig vom Alter eingeschränkt werden.
Das ist ein erheblicher Unterschied zur Aussage „Die Expertenkommission empfiehlt Social Media ab 13“.
Die Kommission nennt zugleich Gründe, die aus ihrer Sicht gegen hohe pauschale Altersgrenzen von 15 oder 16 Jahren sprechen. Solche Grenzen würden sehr unterschiedliche Dienste und Funktionen gleich behandeln und könnten Jugendlichen den Zugang zu Informationen, politischer Meinungsbildung, kultureller Orientierung, sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Teilhabe erschweren.
Karin Prien selbst hat sich dagegen bereits klar positioniert. Sie bezeichnet die gesetzliche Grenze von 13 Jahren als den aus ihrer Sicht grundsätzlich richtigen Weg. Für Kinder unter 13 möchte sie ausschließlich nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulassen. Die Ministerin setzt dabei zunächst auf eine europäische Lösung und hat angekündigt, parallel nationale Regelungen vorzubereiten, falls auf europäischer Ebene keine ausreichend schnellen Fortschritte erzielt werden.
Wichtig ist außerdem, an wen sich eine solche Regelung richten würde. Die Kommission spricht sich ausdrücklich gegen ein Nutzungsverbot aus, bei dem Kinder und Jugendliche selbst für Verstöße verantwortlich gemacht oder sanktioniert werden. Minderjährige seien die zu schützende Gruppe. Altersgrenzen, Zugangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen sollen deshalb bei den Plattformen und ihren Anbietern durchgesetzt werden.
Einen offiziell angekündigten Gesetzentwurf „in den kommenden Wochen“, wie es heute teilweise gemeldet wird, können wir derzeit dagegen nicht bestätigen. Im Bundestag erklärte Prien am 10. September, außerhalb der Schule brauche es mehr Regulierung von Social Media und sie wolle bis Ende 2026 Vorschläge der Expertenkommission umsetzen. Deutscher Bundestag
Der vielleicht wichtigere Teil des Berichts betrifft die Plattformen
Die Debatte über 13, 15 oder 16 Jahre ist wichtig. Sie sollte allerdings nicht davon ablenken, wie weitreichend einige andere Empfehlungen sind.
Die Kommission beschreibt sehr deutlich, dass Risiken nicht allein durch das Verhalten junger Nutzerinnen und Nutzer entstehen. Sie werden auch durch die Gestaltung der Plattformen erzeugt oder verstärkt. Genannt werden algorithmische Empfehlungssysteme, Endlos-Feeds, automatische Wiedergabe, manipulative Benachrichtigungen und personalisierte Werbung. Geschäftsmodelle, die eine möglichst lange Verweildauer anstreben, werden damit ausdrücklich Teil der Kinderschutzdebatte.
Die Konsequenz lautet „Jugendschutz by Design und by Default“. Schutz soll nicht erst entstehen, wenn Eltern oder Jugendliche Dutzende Einstellungen verändert haben. Minderjährigen-Accounts sollen von Anfang an andere Regeln zugrunde liegen.
Die Vorschläge sind überraschend konkret. Algorithmisch gesteuerte Feeds und personalisierte Empfehlungssysteme sollen für Jugendaccounts entfallen. Angezeigt werden sollen im Kern Inhalte abonnierter oder aktiv ausgewählter Profile. Personalisierte Werbung soll nicht erlaubt sein. Endlos-Feeds, Auto-Play, nutzungsbasierte Belohnungssysteme und emotionale Benachrichtigungen wie „Deine Freunde warten auf dich“ sollen ausgeschlossen werden. Auch künstlich erzeugter Zeitdruck und andere manipulative Designs werden ausdrücklich genannt. BMBFSFJ
Push-Benachrichtigungen sollen je nach Alter standardmäßig deaktiviert oder deutlich reduziert sein. Accounts sollen standardmäßig privat sein. Standort und Online-Status sollen ausgeschaltet sein. Für die Nutzungsdauer schlägt die Kommission voreingestellte Tageslimits, nutzungsfreie Zeiten in der Nacht und Pausenerinnerungen im 30-Minuten-Takt vor. Auch Livestreaming und der Empfang virtueller Geschenke sollen bei Jugendaccounts ausgeschlossen werden.
Damit würde sich die Logik des bisherigen Jugendschutzes an einem wichtigen Punkt verändern. Eltern müssten nicht länger versuchen, jede neue Funktion jeder einzelnen App selbst zu entdecken und nachträglich zu entschärfen. Die Anbieter müssten ihre Produkte bereits so gestalten, dass Kinder und Jugendliche weniger Risiken ausgesetzt werden.
Eine Altersgrenze ohne Alterskontrolle wäre wenig wert
Wer sich heute bei vielen Plattformen registriert, muss sein Alter lediglich selbst angeben. Entsprechend leicht lassen sich die bestehenden Altersgrenzen umgehen.
Auch deshalb verbindet die Kommission mögliche Altersgrenzen ausdrücklich mit einer funktionierenden Altersüberprüfung. Dabei sollen Datenschutz und Privatsphäre allerdings nicht aufgegeben werden.
Die vorgeschlagene Idee ist im Grundsatz einfach. Ein Dienst müsste erfahren, ob eine Nutzerin oder ein Nutzer beispielsweise älter als 13 oder 16 Jahre ist. Er müsste dafür aber nicht zwangsläufig Name, Geburtsdatum, Ausweis und andere persönliche Informationen erhalten.
Besonders sensible biometrische oder Identitätsdaten sollen möglichst ausschließlich auf dem eigenen Endgerät verarbeitet werden. Gespeichert beziehungsweise an Plattformen übermittelt werden soll lediglich die Information, ob die notwendige Altersgrenze erreicht wurde. Die für die Altersprüfung entstehenden Daten sollen weder für Werbung noch für Profilbildung oder Tracking genutzt werden dürfen.
Das ist wichtig, denn wir sollten Kinder nicht dadurch schützen, dass wir gleichzeitig eine neue Infrastruktur zur flächendeckenden Identifizierung aller Internetnutzer schaffen.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Bis Klasse 7 soll die private Nutzung digitaler Endgeräte untersagt werden
Sehr klar fällt die Empfehlung für Schulen aus.
Die Kommission schlägt vor, die private Nutzung digitaler Endgeräte an Grundschulen und bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe während des Unterrichts, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich zu untersagen und diese Regelungen in den Schulgesetzen der Länder zu verankern.
Ab Klasse 8 sollen Schulen verpflichtet werden, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern verbindliche Nutzungskonzepte zu entwickeln.
Die Begründung ist ebenfalls deutlich. Private Geräte lenkten im Unterricht erheblich ab, erschwerten eine konzentrierte Lernatmosphäre, schränkten soziale Begegnungen in den Pausen ein und könnten Mobbingsituationen verstärken. Die Kommission erwartet von klaren Regeln unter anderem mehr Konzentration und wieder mehr direkte soziale Begegnung in den Pausen.
Für Medienzeit ist dieser Punkt besonders wichtig. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine digitalfreie Schule. Die Kommission verbindet die Einschränkung privater Geräte mit einem weiterhin gesicherten Zugang zu digitalen Lernmitteln. Unterricht und Pausen sollen weniger durch private Smartphones und ihre Ablenkung geprägt sein, während digitale Medien dort eingesetzt werden können, wo sie pädagogisch sinnvoll sind. Gerade diese Trennung zwischen privater Nutzung und schulisch gesteuertem Einsatz halten wir für sinnvoll.
Gleichzeitig gehört zu einem funktionierenden Konzept natürlich Medienbildung. Auch diese fordert die Kommission ausdrücklich.
Medienbildung soll früher beginnen
Die Experten sprechen sich dafür aus, digitale Bildung bereits in der Grundschule systematischer zu verankern. Medienpädagogische und informatische Inhalte sollen im Sachunterricht gestärkt werden. Selbstregulation soll in den ersten zehn Lebensjahren ein vorrangiges Bildungsziel werden. Für die Sekundarstufen fordert die Kommission mehr Algorithmus- und KI-Kompetenz sowie Peer-to-Peer-Angebote.
Besonders auffällig ist das vorgeschlagene „KI-Seepferdchen“. Vorgesehen ist ein kindgerechtes Zertifikat, das zunächst Grundschulkindern ein grundlegendes Verständnis für Möglichkeiten und Gefahren künstlicher Intelligenz vermitteln soll. Die Inhalte sollen fortlaufend angepasst werden.
Auch hier zeigt sich ein Ansatz, den wir bei Medienzeit seit Langem vertreten. Schutz und Aufklärung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kinder brauchen Wissen und Begleitung. Gleichzeitig braucht es Grenzen und Schutzräume, solange sie bestimmten Risiken noch nicht gewachsen sind.
Auch Kinderärztinnen und Kinderärzte sollen stärker einbezogen werden
Ein weiterer Vorschlag könnte Familien sehr unmittelbar erreichen.
Die Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung soll verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen werden. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sollen Mediennutzung, problematischen Mediengebrauch und Suchtgefahren ansprechen und auch nach der analogen Freizeitgestaltung fragen. Gleiches soll bei späteren Untersuchungen und den Schuleingangsuntersuchungen gelten.
Die Idee dahinter ist nachvollziehbar. Das Gesundheitssystem erreicht einen sehr großen Teil der Kinder und Familien frühzeitig und unabhängig davon, ob Eltern von sich aus nach einem Elternabend, einer Beratungsstelle oder Informationen im Internet suchen.
Die Kommission verbindet damit vor allem ein präventives Ziel. Gesundheitliche Risiken sollen früher erkannt und Familien verlässlich beraten werden. So sollen die körperliche, psychische und soziale Gesundheit von Kindern gestärkt und ein altersgerechter, ausgewogener Medienumgang gefördert werden.
Die Kommission spricht sehr konkret von digitaler Vernachlässigung
Aufmerksamkeit verdient auch eine Empfehlung, die über klassische Plattformregulierung hinausgeht.
Die Kommission schlägt vor, das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung in § 1631 Absatz 2 BGB um Vernachlässigung einschließlich „digitaler Vernachlässigung“ zu erweitern. In § 1626 Absatz 2 BGB soll ergänzt werden, dass die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes auch im digitalen Raum zu berücksichtigen sind. Zusätzlich könnte ein neuer § 1631f BGB die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung rahmen.
Damit würde Medienerziehung ausdrücklich stärker familienrechtlich gerahmt. Eltern, Jugendhilfe und Familiengerichte sollen dadurch eine klarere Orientierung für eine verantwortliche und entwicklungsangemessene Medienerziehung erhalten.
Das darf aus unserer Sicht allerdings nicht zu einer Debatte führen, in der Eltern am Ende erneut die Hauptverantwortung für Probleme tragen, die durch milliardenschwere Plattformunternehmen und deren Produktdesign mitverursacht werden. Gerade deshalb ist es richtig, dass die Kommission gleichzeitig Anbieter und Politik wesentlich stärker in die Pflicht nehmen will.
Eine Kinderonlinewache soll digitale Straftaten einfacher meldbar machen
Kinder und Jugendliche erleben heute unter anderem Cybergrooming, Bedrohungen, sexuelle Belästigung, Erpressung oder die Verbreitung intimer Bilder in digitalen Räumen. Die bestehenden polizeilichen Internetwachen sind nach Einschätzung der Kommission meist auf Erwachsene zugeschnitten und föderal sehr unterschiedlich organisiert.
Deshalb wird eine bundesweit einheitliche Kinderonlinewache vorgeschlagen. Sie soll kindgerecht gestaltet sein, direkte Kommunikation beispielsweise über Chat ermöglichen und pädagogisch begleitet werden.
Das wäre ein sinnvoller Schritt. Wer einem Kind sagt, es solle sich Hilfe holen, muss auch dafür sorgen, dass diese Hilfe erreichbar und verständlich ist.
Deepnudes und KI werden zu einem zentralen Kinderschutzthema
Auch künstliche Intelligenz nimmt im Bericht breiten Raum ein.
Die Kommission fordert, KI-bezogene Nutzungsrisiken ausdrücklich im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden missbräuchliche Deepfakes und sogenannte Deepnudes.
Die Experten verweisen auf einen deutlichen Anstieg KI-generierter Deepfake-Pornografie. Ein großer Teil richtet sich laut Bericht gegen Frauen und zunehmend gegen Mädchen. Gleichzeitig seien die technischen Hürden für die Erstellung sexualisierter Darstellungen von Kindern und Jugendlichen stark gesunken. Die Kommission fordert, den Entwurf eines digitalen Gewaltschutzgesetzes zügig zu verabschieden und konsequent anzuwenden. Ergänzend soll eine bundesweite, analog und digital angelegte Aufklärungskampagne Jugendliche, Eltern sowie Lehr- und pädagogische Fachkräfte sensibilisieren.
Das ist aus unserer Sicht überfällig. Der Bericht beschreibt solche Inhalte längst als reales Kinderschutzproblem. Deepnudes und andere sexualisierte KI-Darstellungen können zur Manipulation, Erpressung und Einschüchterung eingesetzt werden und zur Normalisierung sexualisierter Gewalt beitragen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass der Schutz vor missbräuchlichen Deepfakes und Deepnudes ausdrücklich Teil des digitalen Kinder- und Jugendschutzes wird.
Bei AI Companions setzt die Kommission ebenfalls auf 13 Jahre
Besonders interessant ist die Empfehlung zu sogenannten AI Companions. Damit sind KI-Systeme gemeint, die fortlaufende personalisierte Gespräche führen und bewusst emotionale Nähe aufbauen können.
Die Kommission sieht dabei Risiken durch parasoziale Beziehungen, exzessive Nutzung und emotionale Abhängigkeit. Besonders vulnerable Kinder und Jugendliche könnten Chatbots als vermeintliche Freundinnen, Freunde oder Vertrauenspersonen nutzen, ohne deren kommerzielle Funktionsweise und technische Grenzen hinreichend einschätzen zu können.
Als Sofortmaßnahme wird eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren vorgeschlagen. Zusätzlich sollen zuverlässige Altersprüfungen, Schutzmechanismen gegen emotionale Abhängigkeit und klare Hinweise darauf vorgeschrieben werden, dass keine menschliche Beziehung besteht.
Auch diese Grenze halten wir für diskussionswürdig. Gerade bei Diensten, die gezielt emotionale Nähe und Bindung erzeugen, erscheint uns 13 Jahre sehr früh. Dass die Kommission neben einer Altersgrenze zusätzlich zuverlässige Alterskontrollen, jugendgerechte Voreinstellungen und Schutzmechanismen gegen emotionale Abhängigkeit und exzessive Nutzung fordert, zeigt selbst, wie sensibel dieser Bereich ist.
Medienzeit-Einordnung: 13 Jahre reichen uns nicht
Der Abschlussbericht enthält sehr viele Vorschläge, die wir für richtig und längst überfällig halten.
Für unsere Einordnung ist gleichzeitig wichtig, die wissenschaftliche Lage nicht zu vereinfachen. Der Bericht hält ausdrücklich fest, dass die Befunde zur Wirkung sozialer Medien heterogen und teilweise widersprüchlich sind. Ob die Nutzung mit positiven, negativen oder keinen messbaren Auswirkungen verbunden ist, hängt unter anderem von der Person, der Art der Nutzung, den konsumierten Inhalten und dem jeweiligen sozialen Kontext ab. Soziale Medien können zugleich Räume für Freundschaften, Unterstützung, Identitätsentwicklung, Information, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe schaffen.
Besonders wichtig ist der Perspektivwechsel. Die Verantwortung wird nicht mehr fast ausschließlich bei Kindern und Eltern gesucht. Plattformen sollen ihre Angebote anders gestalten. Altersgrenzen sollen tatsächlich kontrolliert werden. Suchtverstärkende Designs sollen eingeschränkt werden. Schulen sollen Schutzräume schaffen. Medienbildung und Regulierung werden parallel gedacht.
Bei einer Grenze von 13 Jahren für eigenständige Social-Media-Accounts gehen wir trotzdem nicht mit.
Mit 13 Jahren befinden sich Urteilsvermögen und Selbstregulation weiterhin in Entwicklung. Der Abschlussbericht beschreibt gerade die Adoleszenz als sensible Entwicklungsphase. Die stärkere Orientierung an Gleichaltrigen macht Jugendliche besonders empfänglich für soziale Vergleichsprozesse, Ablehnungserfahrungen und Rückmeldungen in sozialen Medien. Gleichzeitig treffen sie auf Plattformen, deren Empfehlungssysteme und andere Bindungsmechanismen darauf ausgelegt sein können, Aufmerksamkeit und Nutzungsdauer zu erhöhen. Auch deshalb halten wir 13 Jahre als allgemeine Schwelle für eigene Social-Media-Accounts für zu niedrig.
Es gibt außerdem keinen internationalen Konsens, nach dem 13 Jahre die notwendige oder sachlich gebotene Grenze wären.
Das Europäische Parlament hat im November 2025 mit großer Mehrheit einen nicht bindenden Bericht beschlossen, der ein EU-weites digitales Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien, Videoplattformen und KI-Begleiter vorsieht. Für 13- bis 16-Jährige soll nach dieser Position ein Zugang mit Zustimmung der Eltern möglich sein. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine politische Forderung des Parlaments und noch nicht um geltendes EU-Recht handelt. Europäisches Parlament
Australien geht weiter. Dort müssen zahlreiche große Social-Media-Plattformen seit dem 10. Dezember 2025 angemessene Maßnahmen treffen, damit unter 16-Jährige keine Accounts führen können. Die Verpflichtung trifft die Plattformen und nicht Kinder oder Eltern. eSafety Commissioner
Auch Norwegen will eine gesetzliche Altersgrenze einführen. Nach dem im April 2026 vorgestellten Modell soll sie ab dem 1. Januar des Kalenderjahres gelten, in dem ein Kind 16 Jahre alt wird. Die Verantwortung für die Altersüberprüfung soll bei den Technologieunternehmen liegen. Regjeringen.no
Gleichzeitig muss man fairerweise erwähnen, dass ein von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetztes europäisches Expertengremium im Juli 2026 ebenfalls einen stärker abgestuften Ansatz vorgelegt hat. Die Bundesregierung sieht deshalb zwischen diesem europäischen Bericht und den deutschen Empfehlungen große Übereinstimmungen. European Commission
Die Frage nach der richtigen Altersgrenze wird damit politisch weiter umkämpft bleiben.
Für uns ist entscheidend, dass die Diskussion nicht bei dieser einen Zahl stehen bleibt. Ein Verbot, das sich durch ein falsches Geburtsdatum umgehen lässt, hilft wenig. Eine Alterskontrolle allein verhindert keinen suchtfördernden Feed. Und Medienkompetenz schützt ein dreizehnjähriges Kind nicht zuverlässig vor einem Geschäftsmodell, das systematisch darauf optimiert wurde, seine Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden.
Deshalb brauchen wir beides. Wir brauchen Aufklärung, Begleitung und Medienkompetenz. Gleichzeitig brauchen wir Altersgrenzen, wirksame Plattformregulierung, sichere Grundeinstellungen und Räume, in denen Kinder digitalen Mechanismen nicht permanent ausgesetzt sind.
Genau deshalb ist dieser Abschlussbericht trotz unserer Kritik an der Grenze von 13 Jahren ein wichtiger Schritt.
Was jetzt passiert
Mit dem Abschlussbericht endet die Arbeit der Expertenkommission. Aus den 56 Empfehlungen werden allerdings nicht automatisch 56 neue Gesetze.
Ein Teil betrifft den Bund, ein Teil die Länder, Schulen, das Gesundheitssystem oder die Kommunen. Viele der wichtigsten Plattformregeln müssten auf europäischer Ebene geregelt oder über bestehendes EU-Recht wie den Digital Services Act konkretisiert werden. Die Kommission warnt selbst vor nationalen Alleingängen bei international tätigen Plattformen.
Karin Prien hat angekündigt, noch in diesem Jahr Vorschläge der Kommission umzusetzen. Wie genau ein deutsches oder europäisches Modell für Social Media am Ende aussehen wird, ist derzeit jedoch noch offen. Deutscher Bundestag
Der Abschlussbericht liefert dafür jetzt eine umfassende wissenschaftliche und fachliche Grundlage. Die Kommission versteht ihre 56 Empfehlungen ausdrücklich nicht als voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen, sondern als zusammenhängendes Ganzes, das im weiteren politischen Prozess in eine kohärente Gesamtstrategie für den digitalen Kinder- und Jugendschutz überführt werden soll.
Der Bericht enthält dabei eine Botschaft, die weit über die Debatte um 13 Jahre hinausgeht. Seine zentrale Forderung lautet, dass sich die digitale Welt an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten muss und nicht umgekehrt. Für uns ist genau das der entscheidende Maßstab. Verantwortung darf nicht allein bei Kindern und Eltern landen, wenn Risiken bereits in der Gestaltung digitaler Angebote angelegt sind.
Quellen
Der offizielle Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission wurde am 11. September 2026 vom Bundesministerium veröffentlicht. BMBFSFJ
Die ausführlichen 56 Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die genannten konkreten Maßnahmen. BMBFSFJ
Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist ausführlich im Abschlussbericht dokumentiert. Insgesamt nahmen 105 junge Menschen an dem Beteiligungsprozess teil. Aus ihren Erfahrungen, Wünschen und Einschätzungen entstanden 70 Forderungen in den vier Themenfeldern Medienkompetenz, Kinderschutz und Sicherheit, Wohlergehen und mentale Gesundheit sowie Künstliche Intelligenz. BMBFSFJ
Zur internationalen Einordnung wurden offizielle Angaben des Europäischen Parlaments, der australischen eSafety-Behörde, der norwegischen Regierung und der Europäischen Kommission berücksichtigt.