Frankreich verbietet Smartphones jetzt auch an weiterführenden Schulen
Seit Beginn des neuen Schuljahres gilt in Frankreich ein deutlich weitergehendes Handyverbot. Smartphones und andere vernetzte Geräte dürfen nun auch an Lycées grundsätzlich nicht mehr genutzt werden. Damit erfasst die landesweite Regelung erstmals auch Schülerinnen und Schüler, die ungefähr 15 bis 18 Jahre alt sind.
Frankreich hatte die private Handynutzung bereits 2018 an Vorschulen, Grundschulen und Collèges untersagt. Lycées konnten bislang selbst entscheiden, ob sie ein Verbot in ihre Schulordnung aufnehmen. Eine Gesetzesänderung vom 24. August 2026 hat diese Möglichkeit in eine landesweite Vorgabe verwandelt. Der neue Wortlaut des französischen Bildungsgesetzes gilt seit dem 1. September 2026.
Die politische Botschaft ist klar. Die Schule soll während des gesamten Schultages ein Schutzraum vor dauernder Erreichbarkeit, sozialen Netzwerken und digitaler Ablenkung sein. Auch in Deutschland beschäftigen sich inzwischen immer mehr Schulen mit diesem Gedanken. Medienzeit begleitet Schulen auf diesem Weg und stellt dafür Erfahrungen, Vorlagen und konkrete Hilfen für smartphonefreie Schulen zur Verfügung.
Die Umsetzung in Frankreich zeigt zugleich, dass ein solches Verbot mehr braucht als einen Satz im Gesetz.
Bild generiert mit Hilfe von KI (ChatGPT/DALL·E, OpenAI)
Was seit dem 1. September gilt
Artikel L511-5 des französischen Bildungsgesetzes untersagt Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikationsgeräten in Vorschulen, Grundschulen, Collèges und Lycées. Das Verbot gilt außerdem bei schulischen Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes.
Die Geräte dürfen weiterhin mitgebracht werden. Entscheidend ist, dass sie während des Schultages nicht benutzt werden. Die jeweilige Schulordnung legt fest, wie die Vorgabe umgesetzt wird und welche Ausnahmen gelten. Bei einem Verstoß kann ein Gerät vorübergehend eingezogen werden. Auch die Rückgabe muss in der Schulordnung geregelt sein.
Ausnahmen sind unter anderem für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung auf ein digitales Gerät angewiesen sind. Lycées mit hochschulischen Bildungsgängen können zudem besondere Regelungen für Studierende treffen.
Damit ist das französische Modell strenger als ein reines Verbot im Unterricht. Es kann ebenso Pausen, Flure, Mensen und schulische Ausflüge erfassen. Wie Geräte aufbewahrt werden und wann sie ausnahmsweise verwendet werden dürfen, bleibt Teil des pädagogischen Konzepts der einzelnen Schule.
Wie unterschiedlich solche Modelle umgesetzt werden können, zeigt auch ein Erfahrungsbericht des smartphonefreien Leibniz-Gymnasiums in Potsdam. Dort gilt für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 ebenfalls eine verbindliche Regelung über den gesamten Schultag.
Warum Frankreich auch ältere Jugendliche einbezieht
Die bisherige Grenze nach dem Collège war schwer zu begründen. Die Risiken ständiger Smartphone-Nutzung enden nicht mit dem Wechsel an ein Lycée. Gerade in diesem Alter spielen Gruppenchats, soziale Netzwerke, kurze Videoformate und permanente Benachrichtigungen eine besonders große Rolle.
Ein schulweites Verbot schafft gemeinsame Zeiten, in denen Unterricht, Gespräche und Pausen nicht ständig durch private Geräte unterbrochen werden. Es verhindert außerdem, dass einzelne Lehrkräfte jede Stunde neu über dieselbe Regel verhandeln müssen.
Für Jugendliche kann eine solche Vorgabe zunächst als Einschränkung wirken. Im Schulalltag kann sie aber ebenso entlasten. Wenn die Regel für alle gilt, muss niemand begründen, warum eine Nachricht nicht sofort beantwortet wurde. Schülerinnen und Schüler können in der Pause miteinander sprechen, ohne dass ein Teil der Gruppe gleichzeitig in Feeds und Chats verschwindet.
Dass sich der Schulalltag durch klare Regeln tatsächlich verändern kann, zeigen auch erste Erfahrungen aus Deutschland. An einer Potsdamer Oberschule berichten Lehrkräfte nach der Einführung eines neuen Handykonzepts unter anderem von weniger Ablenkung, einer ruhigeren Lernatmosphäre und mehr Gesprächen in den Pausen.
Warum die Umsetzung trotzdem schwierig ist
Frankreichs Schulen haben digitale Abläufe aufgebaut, die teilweise selbst ein Smartphone voraussetzen. Stundenpläne, Änderungen, Bibliothekszugänge oder schulische Informationen werden über Apps bereitgestellt. An beruflichen Lycées können Geräte außerdem für betriebliche Abläufe und praktische Aufgaben gebraucht werden.
Genau hier zeigt sich ein grundsätzlicher Konflikt. Schulen können private Smartphones nicht überzeugend aus dem Alltag nehmen, wenn sie ihre eigene Organisation gleichzeitig auf diese Geräte verlagern. Informationen müssen deshalb auch ohne persönliches Smartphone erreichbar bleiben. Schulen benötigen Alternativen für Stundenpläne, Vertretungen, Lernplattformen und Notfallkontakte.
Auch die Aufbewahrung muss geklärt sein. Ein ausgeschaltetes Gerät im Rucksack ist organisatorisch einfacher als zentrale Schließfächer oder Handytaschen. Diese einfache Lösung funktioniert jedoch nur, wenn die Regel verlässlich eingehalten und von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird.
Ein Verbot braucht außerdem klare Zuständigkeiten. Lehrkräfte dürfen nicht allein dafür verantwortlich sein, täglich mit einzelnen Schülerinnen und Schülern über Ausnahmen zu streiten. Schulordnungen müssen verständlich sein, Konsequenzen müssen vorher feststehen und Eltern müssen wissen, wie sie ihr Kind in einem echten Notfall erreichen können.
Frankreichs Social-Media-Verbot bleibt davon getrennt
Das schulische Handyverbot darf nicht mit dem geplanten französischen Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren verwechselt werden. Der Verfassungsrat stoppte den zentralen Teil dieses Gesetzes im August 2026. Die Richter hielten die Regelung unter anderem wegen des Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit und unzureichender Schutzvorkehrungen bei der Altersprüfung für unverhältnismäßig.
Medienzeit hat die Entscheidung ausführlich im Artikel „Frankreichs Social-Media-Verbot ist vorerst gescheitert“ eingeordnet.
Das Handyverbot an Schulen ist dagegen seit dem 1. September in Kraft. Die beiden Entwicklungen zeigen unterschiedliche rechtliche Ebenen. Der Staat kann die Nutzung privater Geräte innerhalb des schulischen Schutzraums weitreichend regeln. Ein allgemeines Zugangsverbot zu digitalen Diensten außerhalb der Schule muss deutlich strengere verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen.
Für die politische Debatte ist diese Trennung wichtig. Das Scheitern des Social-Media-Gesetzes bedeutet nicht, dass Frankreich seine Bemühungen um digitalen Kinderschutz beendet hat. Im Schulbereich verschärft das Land seine Regeln sogar.
Was Deutschland daraus lernen kann
Frankreich ist zentralistischer organisiert als Deutschland. In der Bundesrepublik liegt Schulpolitik bei den Ländern, und die konkrete Umsetzung wird häufig einzelnen Schulen überlassen. Eine französische Regel lässt sich deshalb nicht unverändert übertragen.
Übertragbar ist jedoch die Entscheidung, Schule als gemeinsamen Schutzraum zu verstehen. Wenn Regeln ausschließlich von einzelnen Schulen oder Lehrkräften abhängen, entsteht ein Flickenteppich. Eltern erleben dann schon innerhalb einer Stadt völlig unterschiedliche Vorgaben. Lehrkräfte müssen Konflikte austragen, für die ihnen häufig der politische Rückhalt fehlt.
Deutschland braucht klare landesweite Leitlinien, die Schulen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten geben. Dabei muss nicht jedes Detail zentral festgelegt werden. Ausnahmen, Aufbewahrung und pädagogische Nutzung können vor Ort geregelt werden. Die Grundentscheidung, dass private Smartphones während des Schultages ausgeschaltet und verstaut bleiben, sollte jedoch verlässlich gelten.
Schulen, Elternvertretungen und Schulleitungen, die einen solchen Prozess selbst anstoßen möchten, finden bei Medienzeit eine kostenlose Sammlung mit Vorlagen, Checklisten und Erfahrungen aus bereits smartphonefreien Schulen.
An Grundschulen sollte der Anspruch weiter reichen. Dort geht es aus Sicht von Medienzeit um smartphonefreie Grundschüler. Eltern einer Klasse sollten sich möglichst gemeinsam darauf verständigen, ihren Kindern auch außerhalb der Schule noch kein eigenes Smartphone zu kaufen. Ein schulisches Nutzungsverbot kann diese gemeinsame Entscheidung unterstützen, aber nicht ersetzen.
Verbote und Aufklärung gehören zusammen
Ein Handyverbot vermittelt noch keine Medienkompetenz. Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin lernen, wie Algorithmen funktionieren, wie sie Manipulation erkennen, wie sie mit Gruppenchats umgehen und an wen sie sich bei problematischen Kontakten oder Inhalten wenden können.
Aufklärung allein schafft jedoch keinen ungestörten Unterricht und keine gemeinsamen Pausen. Kinder und Jugendliche können sehr genau verstehen, weshalb ein Feed sie bindet, und trotzdem Schwierigkeiten haben, das Gerät wegzulegen. Warum Medienkompetenz und Aufklärung allein Kinder nicht ausreichend schützen können, haben wir bei Medienzeit bereits ausführlicher beschrieben.
Deshalb brauchen Schulen beides. Sie brauchen Medienbildung und einen verbindlichen Rahmen, der den Schultag vor der dauernden privaten Nutzung schützt.
Frankreich entscheidet sich mit der Ausweitung auf Lycées für diesen Rahmen. Ob das Modell überzeugt, wird davon abhängen, wie die Schulen ihre digitalen Abläufe verändern, Ausnahmen begrenzen und die Regeln im Alltag durchsetzen. Die wichtigste Botschaft gilt aber bereits jetzt. Auch ältere Jugendliche haben ein Recht auf Schulzeit, in der ein Smartphone nicht ständig um ihre Aufmerksamkeit konkurriert.
Quellen
Légifrance, Artikel L511-5 des französischen Bildungsgesetzes, gültig seit 1. September 2026
Légifrance, Gesetz vom 24. August 2026 zur Änderung der Regelung
The Guardian, Bericht über die Umsetzung an französischen Lycées, 31. August 2026
Medienzeit, Frankreichs Social-Media-Verbot ist vorerst gescheitert