Studie: Über 90 Prozent der Schulleitungen wollen Grenzen für Smartphones und Social Media

Wenn eine Schule private Smartphones während des Schultags einschränkt, fragen Eltern oft: Ist das wirklich nötig? Sollten Kinder den Umgang damit nicht einfach lernen?

Die neue Cornelsen-Schulleitungsstudie zeigt eine sehr breite Unterstützung für klare Grenzen. Besonders bemerkenswert: Die Zustimmung reicht weit über ein Verbot im Unterricht hinaus. Auch für den gesamten Schultag sprechen sich die befragten Leitungen allgemeinbildender Schulen mit großer Mehrheit aus.

Für uns bei Medienzeit ist das ein wichtiges Signal. Schulen brauchen Rückhalt, wenn sie Kindern einen Alltag ermöglichen wollen, in dem Lernen, Bewegung und persönliche Begegnungen Platz haben. Zugleich lohnt es sich, die Ergebnisse genau zu lesen. Denn einige Aussagen, die gerade über die Studie verbreitet werden, sind zugespitzter als die Originalquelle.

Zwei Schulleitungen montieren am Schuleingang ein Schild mit der Aufschrift „Smartphonefreie Schule“.

Bild generiert mit Hilfe von KI

Was die Studie zu Smartphones und Social Media sagt

Die Gesamtstudie weist für die Leitungen allgemeinbildender Schulen folgende gerundete Zustimmungswerte aus:

Aussage, sinngemäß zusammengefasst Zustimmung
Schulen brauchen einen eindeutigen, rechtssicheren Rahmen für die privaten Smartphones der Kinder und Jugendlichen. 97 %
Private Smartphones im Unterricht zu verbieten, wird befürwortet. 96 %
Social Media soll erst ab einer bestimmten Altersgrenze zugänglich sein. 93 %
Schulen brauchen zusätzliche Hilfe bei Cybermobbing. 93 %
Private Smartphones für den ganzen Schultag zu verbieten, wird befürwortet. 91 %

Quelle: Cornelsen-Schulleitungsstudie 2026, Kapitel 2.6, Abbildung 28, Seiten 80–81 . Gerundete Werte für Schulleitungen allgemeinbildender Schulen. Zustimmung umfasst die beiden zustimmenden Stufen einer vierstufigen Antwortskala.

Eigene Darstellung nach FiBS/Cornelsen, Abbildung 28. Die Aussagen sind für die Grafik gekürzt.


Die Grenze soll auch für die Pausen gelten

Ein Smartphone-Verbot während des Unterrichts lässt die Pausen offen. Genau deshalb ist die hohe Zustimmung zu einer Regelung für den gesamten Schultag für uns so relevant.

Aus unserer Sicht sollte eine smartphonefreie Schule auch in den Pausen einen verlässlichen Rahmen bieten: Private Geräte bleiben während der Schulzeit ausgeschaltet und unsichtbar. Medizinisch notwendige Nutzung und begründete Ausnahmen brauchen eine klare Lösung. Ebenso muss feststehen, wie Kinder ihre Eltern erreichen können, wenn etwas passiert.

Eine Regel allein gestaltet allerdings noch keine gute Pause. Kinder brauchen Möglichkeiten, sich zu bewegen, miteinander zu spielen, zu reden oder sich zurückzuziehen. Und sie sollten verstehen, warum die Schule den privaten Bildschirm begrenzt.

Das ist unsere pädagogische Schlussfolgerung aus den Ergebnissen. Die Befragung selbst belegt keine Verbesserung von Noten, Wohlbefinden oder sozialem Miteinander durch Smartphone-Verbote.


Social Media ab 14 ist keine Mehrheitsentscheidung

Bei den ausgewerteten Altersangaben wird 14 am häufigsten genannt: mit 38 Prozent. Es folgen 16 mit 28 Prozent und 12 mit 15 Prozent. Der Median beträgt 14, der Mittelwert 14,2 Jahre. Quelle: Gesamtstudie, Seite 80.

14 Jahre ist damit die häufigste Einzelantwort, aber keine absolute Mehrheit. Auch der Median bedeutet nicht, dass eine Mehrheit genau dieses Alter gewählt hat. Die 93 Prozent Zustimmung zu einer Altersgrenze dürfen deshalb nicht als Zustimmung zu „Social Media ab 14“ gelesen werden.

// Unsere Medienzeit-Position bleibt: Social Media möglichst erst ab 16 Jahren, einschließlich Messenger-Angeboten. Das ist unsere Empfehlung. Die Studie liefert keine medizinische Bestimmung eines sicheren Einstiegsalters und bestätigt auch nicht eine einheitliche Grenze von 16 Jahren.

Wenn dein Kind bereits soziale Medien nutzt, bleibt Begleitung wichtig: klare Absprachen, regelmäßige Gespräche über Inhalte und Kontakte und ein offener Weg zu Hilfe. Eine Altersgrenze ersetzt diese Begleitung nicht.


Ein Flickenteppich bei den Smartphone-Regeln

Beim Umgang mit privaten Smartphones gehen die Bundesländer unterschiedliche Wege. Hessen hat ein grundsätzliches Verbot der privaten Nutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gesetzlich verankert, mit geregelten Ausnahmen. Nordrhein-Westfalen setzt auf Leitlinien und Handyordnungen, die die Schulen selbst erarbeiten. Quellen: Hessen und Nordrhein-Westfalen.

So entsteht ein Flickenteppich: Welche Regeln gelten, hängt vom Bundesland und teilweise von der einzelnen Schule ab. Auch innerhalb einer Schule können unterschiedliche Vorgaben für Altersstufen, Zeiten und Bereiche bestehen.

Für uns bei Medienzeit ist das ein Problem. Schulleitungen und Lehrkräfte müssen Regeln entwickeln, erklären und durchsetzen. Sie brauchen dafür einen verbindlichen Schutzrahmen, auf den sie sich gegenüber Eltern und Kindern berufen können.

Ob Kinder einen smartphonefreien Schultag erleben, sollte nicht davon abhängen, wie durchsetzungsfähig eine einzelne Schulleitung ist.


Schulen brauchen Hilfe und Rückhalt von oben

Der Wunsch nach klaren Vorgaben ist in der Studie deutlich: 97 Prozent der befragten Leitungen allgemeinbildender Schulen wünschen klare und rechtssichere Vorgaben für private Smartphones. 93 Prozent wünschen mehr Unterstützung beim Umgang mit Cybermobbing. Quelle: Cornelsen-Schulleitungsstudie 2026, Abbildung 28, Seite 81.

Für uns folgt daraus ein klarer Auftrag an die Bildungspolitik: Schulen brauchen Hilfe von oben – durch verständliche Vorgaben, rechtliche Sicherheit und konkrete Unterstützung bei der Umsetzung. Dazu gehören Beratung bei Konflikten, Fortbildungen und erreichbare Fachstellen bei Cybermobbing. Die Verantwortung darf nicht allein bei der einzelnen Schule landen.

Die Studie legt allerdings nicht fest, ob diese Vorgaben durch ein Landesgesetz, einen ministeriellen Rahmen oder eine andere Regelung geschaffen werden sollen. Der Wunsch nach rechtssicheren Vorgaben ist das Befragungsergebnis. Unsere Forderung nach verbindlichem Rückhalt durch die Länder ist die politische Schlussfolgerung daraus.

Unsere Position bleibt: Die Länder sollen einen verlässlichen Rahmen für smartphonefreie Schulen schaffen. Die Schulen gestalten die Umsetzung gemeinsam mit Eltern und Kindern. Klare Grenzen und Medienbildung gehören dabei zusammen.


Bei Social Media sind Empfehlungen noch keine gesetzlichen Regeln

Auch die Vorschläge zum Social-Media-Zugang müssen sauber bezeichnet werden: Das Bundesministerium veröffentlichte am 24. Juni 2026 die Handlungsempfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission. Ministerin Karin Prien unterstützte dabei grundsätzlich eine gesetzliche Grenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung, verbunden mit Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen.

Kommissionsempfehlungen und politische Absichten sind keine bereits beschlossene gesetzliche Regelung. Quelle: Bundesministerium.

Mehr zur Einordnung dieser Vorschläge liest du in unserem Artikel zur Expertenkommission und Social Media ab 13.


Was du an deiner Schule ansprechen kannst

Du kannst die Studie nutzen, um ein Gespräch über gemeinsame Regeln anzustoßen. Hilfreich sind konkrete Fragen:

  • Gilt die Regel für den ganzen Schultag? Besprecht Unterricht, Pausen und die Zeit zwischen den Stunden gemeinsam.

  • Welche Geräte sind erfasst? Klärt auch die private Nutzung von Smartwatches und anderen vernetzten Geräten.

  • Wie werden Ausnahmen gelöst? Medizinische Bedürfnisse, Notfälle und pädagogisch angeleitete Nutzung sollten verständlich geregelt sein.

  • Wie erreichen Eltern ihr Kind? Vereinbart einen verlässlichen Kontaktweg über die Schule, damit private Nachrichten während der Schulzeit nicht nötig sind.

  • Wer hilft bei Cybermobbing? Kinder und Eltern brauchen bekannte Ansprechpersonen und einen nachvollziehbaren Ablauf.

  • Was macht die Pause attraktiv? Bezieht Schülerinnen und Schüler ein und schafft Platz für Bewegung, Spiel, Gespräche und Ruhe.

Unsere Empfehlung ist, Eltern, Lehrkräfte und Kinder früh einzubeziehen. Die Schutzentscheidung bleibt Aufgabe der verantwortlichen Erwachsenen. Beteiligung hilft dabei, ihre Umsetzung alltagstauglich zu machen.

Medienbildung und Grenzen gehören für uns zusammen. Kinder sollen lernen, digitale Angebote zu verstehen, Risiken zu erkennen und Hilfe zu holen. Gleichzeitig dürfen Erwachsene Räume schaffen, in denen Kinder nicht ständig erreichbar sein müssen.


Wie belastbar die Ergebnisse sind

Die am 30. September 2026 veröffentlichte Studie wurde vom FiBS im Auftrag des Cornelsen Verlags erstellt. Im Frühjahr antworteten 2.066 Schulleitungen aus allen 16 Ländern: 1.819 von allgemeinbildenden und 247 von beruflichen Schulen. Hinzu kamen 16 Interviews. Laut Autorenteam sind die Ergebnisse für allgemeinbildende Schulen insgesamt repräsentativ, für berufliche Schulen eingeschränkt. Quelle: FiBS.

Repräsentativität für die Gesamtgruppe bedeutet nicht automatisch Repräsentativität für jede Schulform oder jedes Bundesland. Außerdem erfasst die Studie Einschätzungen von Schulleitungen, keine unmittelbare Befragung der Kinder und keine experimentelle Prüfung von Verboten. An beruflichen Schulen fällt die Zustimmung zu einem ganztägigen Verbot mit rund 34 Prozent deutlich geringer aus. Quelle: Gesamtstudie, Seiten 11, 81 und 109–110.

Für uns stärkt die Studie den Auftrag, Schulen bei klaren Grenzen zu unterstützen. Dazu gehören verlässliche Regeln, Medienbildung, erreichbare Hilfe und ein Schulalltag, der Kindern auch ohne private Bildschirme etwas bietet.


Quellen

  1. Dohmen, Dieter; Glinka, Hannah; Sandau, Matthias; Paul, Stephanie; Samy, Amr; Hurrelmann, Klaus: Zwischen Überlastung und Aufbruch – Cornelsen Schulleitungsstudie 2026. FiBS, Berlin, 2026. Gesamtstudie, insbesondere Kapitel 2.6, Seiten 80–81, sowie Methodik, Seiten 10–11 und 109–110. Seitenzahlen entsprechen den gedruckten PDF-Seiten.

  2. FiBS: Veröffentlichung und Angaben zur Stichprobe, 30. September 2026.

  3. Cornelsen: Übersicht zur Schulleitungsstudie 2026.

  4. BMBFSFJ: Handlungsempfehlungen der Expertenkommission, 24. Juni 2026.

Stand der Quellenprüfung: 4. Oktober 2026.

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